DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS EINE EINFÜHRUNG Teil 15 Welches Recht gilt bei einer Erbschaft mit Auslandsbezug ?
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
ERBRECHT- die häufigsten Rechtsfragen.
15. Welches Recht gilt bei einer Erbschaft mit Auslandsbezug ?
Grundsätzlich gilt das BGB nur in dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Auch wenn durch Rechtssetzungen ein ähnliches Erbrecht geschaffen wurde, verbietet sich eine Anwendung des Deutschen Rechtes. Daher kann bei einem Erfall im Ausland, auch innerhalb der EG, nur dringend geraten werden, einen Rechtsanwalt oder Notar aufzusuchen. In Belgien, Frankreich, Gross-Britannien, Nord-Irland, Luxemburg, USA (mit Abweichungen in etlichen Bundesstaaten) gilt: Immobilien werden nach dem lokalen Recht, das restliche Vermögen nach dem Recht des letzten Wohnsitzes vererbt. In Dänemark: Für das gesamte Vermögen gilt das Recht des Landes des letzten Wohnsitzes In der Schweiz: bei letztem Wohnsitz in der Schweiz, Schweizer Recht, sonst Recht des Landes, auf das das Recht des Landes des letzten Wohnsitzes verweist. In Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien (mit Ausnahmen in einzelnen Provinzen): Für das gesamte Vermögen gilt das Recht der Staatsangehörigkeit Diese Einführung in das deutsche Erbrecht entstand als Begleitinformation zu einer Serie von Fernsehfragestunden zum Thema Erbrecht mit Rechtsanwalt Harald Brennecke.Weiterlesen:
im Buch zurückblättern <<---
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Kontakt:
- schreiben Sie uns eine Email kontakt@fasp.de
- oder rufen Sie uns an +49 89 652 001

Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
- Deutsch
- Englisch .