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DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS - EINE EINFÜHRUNG - Teil 07 - Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist ?

ERBRECHT- die häufigsten Rechtsfragen.

7. Was geschieht, wenn kein Testament vorhanden ist ?

Das Gesetz hat mit der sog. gesetzlichen Erbfolge (Fußnote) eine Regelung getroffen, die sicherstellt, daß niemand ohne Erben stirbt. Es geht von dem Grundsatz aus, daß in erster Linie die Verwandten des Erblassers als seine Erben eintreten, und zwar in einer ganz bestimmten Reihenfolge. Es teilt die Verwandten in bestimmte Ordnungen ein (Fußnote), von denen die jeweils näheren alle entfernteren von der Erbfolge ausschließen. Sind weder ein überlebender Ehegatte noch Verwandte vorhanden oder zu ermitteln, so wird der Staat gesetzlicher Erbe (Fußnote). Es darf also nicht übersehen werden, daß Stiefkinder oder nicht adoptierte Pflegekinder, auch wenn sie jahrzehntelang im Haushalt des Erblassers gelebt haben, genausowenig zu den gesetzlichen Erben gehören wie nichteheliche Lebensgefährten. Sollen sie am Nachlaß beteiligt werden, so muß der Erblasser dies in der besonderen Form des Testaments oder des Erbvertrags ausdrücklich anordnen oder anderweitige entsprechende Regelungen treffen - z.B. durch Adoption oder Eheschliessung, die regelmässig auch erbschaftssteuerrechtlich grosse Vorteile haben. Diese Einführung in das deutsche Erbrecht entstand als Begleitinformation zu einer Serie von Fernsehfragestunden zum Thema Erbrecht mit Rechtsanwalt Harald Brennecke.


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Stand: Mai 2026



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