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DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS - EINE EINFÜHRUNG - Teil 02 - Wer ist Erbe ?

ERBRECHT- die häufigsten Rechtsfragen.

Wer ist Erbe ?

Erbe ist derjenige, den der oder die Verstorbene (Erblasser) dazu in einem Testament oder Erbenvertrag bestimmt hat. Fehlt es an einer der vorgenannten Erklärungen, so tritt an die Stelle die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolgeregelung beruht nicht auf einem hypothetischen Willen des Erblassers, sondern auf einer davon unabhängigen allgemeinen Gerechtigkeitsüberzeugung. Erwerb und Erhaltung von Vermögensrechten erfolgen in hohem Maße durch ideelle oder wirtschaftliche Beiträge von Angehörigen. Das gesetzliche Erbrecht soll verhindern, daß sich der ideelle und wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem Vermögen und der Familie mit dem Tode des Vermögensinhabers einfach auflöst. Durch die gesetzliche Erbfolge wird anhand des Verwandtschaftsgrades eine Einstufung in verschiedene Ordnungen vorgenommen. Es kommt also darauf an, ob eine Abstammung vom Erblasser selbst, von dessen Eltern, dessen Großeltern usw. vorliegt. Die Einteilung in die Ordnungen erfolgt nach der verwandtschaftlichen Nähe zum Erblasser. Ein Nachkomme einer höheren Ordnung ist solange nicht zur Erbfolge berufen, als ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist.

1. Ordnung

Demnach sind Erben erster Ordnung die Kinder des Erblassers (für die Behandlung von Ehegatten vgl. Punkt 3). Sofern die eigenen Kinder nicht mehr leben - sie aber schon weiter Kinder bekommen haben - treten diese (die Enkel) an ihre Stelle. Beispiel: Der Erblasser E hinterläßt seine Söhne S 1 und S 2 sowie seine Enkelkinder K1 (Sohn von S1) und K 2 (Sohn des S 2). Alle vier Personen gehören zwar zur ersten Ordnung, sind aber nicht alle zugleich Erbe. Zunächst erben nur S 1 und S 2. Sollte der Erblasser noch Eltern und Geschwister haben, sind sie gänzlich von der Erbfolge ausgeschlossen, da sie nicht zur ersten Ordnung gehören. Zu beachten ist noch, daß mit dem Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 16.12.1997, das zum 01.04.1998 in Kraft getreten ist, adoptierte Kinder und nichteheliche Kinder als gesetzliche Erben erster Ordnung angesehen werden, sofern sie nicht vor dem 30.06.1949 geboren wurden. (siehe Grafik)

2. Ordnung

Die Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Aus der Sicht des Erblassers sind das seine Eltern, seine Geschwister, Nichten und Neffen. Beispiel: Der Erblasser E hat keine eigenen Nachkommen. Auch seine Eltern sind bereits verstorben. Nur seine Geschwister T 1 und T 2 und der nicht adoptierte Halbbruder S 3 (Sohn des Vaters) leben noch; T 1 und T 2 und haben jeweils eine Tochter E 1 bzw. E 2; H 3 hat keine Abkömmlinge. Da keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind, kann auf die zweite zurückgegriffen werden. Danach hätten zunächst die Eltern von E geerbt. Diese leben jedoch nicht mehr. Insofern sind wieder deren Abkömmlinge Erben, also T 1, T 2 und S 3 (Stammprinzip). Die Geschwister erben nun jeweils getrennt von der Mutter und dem Vater - T 1 und T 2 teilen sich den Erbteil der Mutter, T 1, T 2 und H 3 teilen sich den Erbteil des Vaters (Linienprinzip). Die Enkel sind solange noch keine Erben, wie ihre Eltern noch leben. Wäre T 1 bereits verstorben, würde deren Tochter an ihre Stelle treten (Stammprinzip). Wäre H3 bereits verstorben, würde sein Anteil an T 1 und T 2 fallen, da er keine eigenen Abkömmlinge hat.

3. Ordnung

Die Erben dritter Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Aus der Sicht des Erblassers wären dies zunächst seine Großeltern, wenn diese nicht mehr leben seine Onkels und Tanten und danach seine Cousins und Cousinen. Bei der dritten Ordnung gelten die gleichen Prinzipien wie bei der ersten und zweiten.

4. und 5. Ordnung

Die Erben vierter Ordnung sind die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Die Erben der fünften sind die noch entfernteren Verwandten. Bei diesen Ordnungen ist das Eintrittsrecht der Kinder zu den Ordnungen 2 und 3 abweichend geregelt. Wenn kein Urgrosselternteil mehr lebt, erbt derjenige von diesen Abstammende, der zum Erblasser durch die wenigsten vermittelten Geburten getrennt ist, alleine. Entsprechendes gilt bei der 5. Ordnung. Diese Einführung in das deutsche Erbrecht entstand als Begleitinformation zu einer Serie von Fernsehfragestunden zum Thema Erbrecht mit Rechtsanwalt Harald Brennecke.


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Stand: Mai 2026


Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit 1997 mit erbrechtlichen Mandaten befasst.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät er insbesondere bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten, der Übertragung von Unternehmensanteilen und der Ausarbeitung von Unternehmererbverträgen im Hinblick auf die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät er Erben und potenzielle Erben bei überschuldetem Nachlass in Bezug auf Erbausschlagung, Dürftigkeitseinreden und der Beantragung und Begleitung bei Nachlassinsolvenzverfahren.
Er berät weiterhin bei der Erstellung von Testamenten und der Gestaltung von Vermögensübergängen, insbesondere aus erbschaftssteuerlicher Sicht und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Er berät bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen sowie bei Fragen der Vorerbschaft und Nacherbschaft. Er begleitet Erben bei der Beantragung von Erbscheinen und der Abwicklung der Erbschaft.

Harald Brennecke hat im Erbrecht veröffentlicht:

  • "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke und Dr. Maren Augustin, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-17-5
  • „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8

Bereits 1999 war er Experte für Erbrecht in einer Serie von Live-Fernsehsendungen.
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Erbrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Erbrecht für Steuerberater – Grundlagen des Erbrechts als Basis erbschaftssteuerrechtlicher Beratung
  • Der überschuldete Nachlass: Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede oder Ausschlagung ?
  • Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten
  • Erbschaftssteueroptimierte Vermögensübertragung

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail:brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22

 


Das Referat Erbrecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:

Portrait Veronika-Seligmann  

Veronika Seligmann, Rechtsanwältin

Veronika Seligmann ist Ihre ideale Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema Familie und Erben. Seit jeher ist es unser Ziel, unsere Mandanten möglichst umfassend zu beraten. Bei Fragen nach der optimal gestalteten Nachfolge muss sowohl im unternehmerischen, als auch im privaten Bereich eine umfassende erb- und steuerrechtliche Betrachtung erfolgen, die in vielen Fällen auch Schnittstellen zum Familienrecht hat.

Bei der Abwicklung von Erbfällen finden Sie bei Frau Seligmann eine umfassende Unterstützung, egal ob es sich nur um die übliche Bürokratie handelt oder Sie mit Ansprüchen von Miterben oder Pflichtteilsberechtigten konfrontiert werden.

Veronika Seligmann betreut Sie bei der Regelung der eigenen Nachfolge im privaten oder beruflichen Bereich und unterstützt Sie nach einem Erbfall mit der dazugehörenden Bürokratie. Darüber hinaus ist Frau Seligmann für die Abwicklung und Auflösung von Erbengemeinschaften, die Unterstützung bei Pflichtteilsforderungen oder Probleme und Fragen rund um das Thema Bestattung die richtige anwaltliche Beraterin. Aber auch bei der Gründung und Änderungen von Unternehmen sind familienvertragliche Regelungen zu prüfen. Eheverträge helfen, die Zersplittung von Unternehmen zu vermeiden.

Privat widmet sie sich zusätzlich zum Pferdesport gerne der Fotografie und der Kampfkunst des Taekwondo.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Testamentsgestaltungen
  • Nachfolgeregelungen
  • Vorsorgeverfügungen
  • Pferderecht / Tierärzte
Beruflicher Hintergrund
  • Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und München
  • Zusatzstudium Fachjournalismus an der Fachjournalistenschule Berlin
  • mehrjährige Lehrbeauftragte an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in München
  • mehrjährige Tätigkeit in der Rechtsabteilung des Landesverbands des Bayerischen Roten Kreuzes

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001


Portrait Klaus-Finck  

Klaus G. Finck, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht

„Überblick, Erfahrung und Hartnäckigkeit helfen, jedes erdenkliche Dickicht zu durchdringen und für den Mandanten den besten Weg zum Ziel zu finden.“

Er ist Gründer und Namensgeber von FASP Finck & Partner. Sein Name steht für das F in FASP. 1999 erhielt er den Förderpreis „Demokratie Leben 1999“. Seit 28.06.2017 ist er zudem stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Bayerischen Akademie für Wirtschaftskommunikation eG, kurz BAW.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
  • Gestaltungsberatung
  • Unternehmensnachfolge
  • Heilberufe
  • Gelisteter Berater der KfW-Beraterbörse

Beruflicher Hintergrund

  • Rechtsanwalt seit 1981
  • Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater seit 1984
  • Gründungsmitglied der Kanzlei 1986
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2009

Privates Engagement

Mitgliedschaften

Ich freue mich, als Co-Autor mein Fachwissen im Ratgeber Unternehmensnachfolge 2025 der Deutsche Unternehmerbörse DUB.de teilen zu dürfen und Unternehmer*innen bei rechtlichen Fragestellungen der externen Nachfolge zu unterstützen.

In meinem Kapitel beleuchte ich unter anderem:

🔍 Welche rechtlichen Fallstricke bei einer externen Nachfolge auftreten können.
📄 Wie eine präzise Vertragsgestaltung den Kaufpreis sichert und Haftungsrisiken minimiert.
⚖️ Warum Themen wie Kaufpreisstruktur, Garantien und Haftung frühzeitig geklärt werden sollten, um eine reibungslose Übergabe sicherzustellen.

#unternehmensnachfolge #mittelstand FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB

Mit und bei der Firma CADFEM habe ich letztes Jahr ein ganztägiges eLearning-Seminar „Die Risiken des Berechnungsingenieurs“ hergestellt. Den Teaser finden Sie hier: Teaser.

Kontakt: kontakt@fasp.de

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Portrait Harald-Brennecke  

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Harald Brennecke ist seit 1997 mit erbrechtlichen Mandaten befasst.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät er insbesondere bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten, der Übertragung von Unternehmensanteilen und der Ausarbeitung von Unternehmererbverträgen im Hinblick auf die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät er Erben und potenzielle Erben bei überschuldetem Nachlass in Bezug auf Erbausschlagung, Dürftigkeitseinreden und der Beantragung und Begleitung bei Nachlassinsolvenzverfahren.
Er berät weiterhin bei der Erstellung von Testamenten und der Gestaltung von Vermögensübergängen, insbesondere aus erbschaftssteuerlicher Sicht und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Er berät bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen sowie bei Fragen der Vorerbschaft und Nacherbschaft. Er begleitet Erben bei der Beantragung von Erbscheinen und der Abwicklung der Erbschaft.

Harald Brennecke hat im Erbrecht veröffentlicht:

  • "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke und Dr. Maren Augustin, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-17-5
  • „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8

Bereits 1999 war er Experte für Erbrecht in einer Serie von Live-Fernsehsendungen.
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Erbrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

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  • Erbrecht für Steuerberater – Grundlagen des Erbrechts als Basis erbschaftssteuerrechtlicher Beratung
  • Der überschuldete Nachlass: Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede oder Ausschlagung ?
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Portrait Stephanie-Deiters  

Stephanie Deiters, Steuerberaterin. Diplom-Kauffrau


Durch ihre umfangreiche Tätigkeit in Kanzleien unterschiedlicher Größe sind ihr Mandanten jeglicher Rechtsform und Größe vertraut. Neben dem nationalen Steuerrecht bietet sie auch Beratung im internationalen Steuerrecht an.

Beruflicher Hintergrund

Studium der Betriebswirtschaftslehre in Köln, Salamanca (Spanien) und Mailand (Italien), internationaler Master CEMS an der Bocconi in Mailand Bestellung zur Steuerberaterin Anfang 2006 Steuerliche Beratung auf verschiedensten Gebieten des Steuerrechts in Kanzleien in Baden-Baden und München Beratung in den Sprachen: Englisch, Spanisch, Italienisch und Französisch

Autorentätigkeiten

Frau Deiters veröffentlicht regelmäßig Artikel zum Steuerrecht auf
stephaniedeiters.com

Mitgliedschaften

Steuerberaterkammer München Lions Club Accademia italiana della cucina

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