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Checkliste qualifiziertes Arbeitszeugnis

Checkliste qualifiziertes Arbeitszeugnis

Bitte beachten Sie: §113 (Absatz 3) der Gewerbeordnung: ,,Den Arbeitgebern ist es untersagt, die Zeugnisse mit Merkmalen zu versehen, welche den Zweck haben, den Arbeiter in einer aus dem Wortlaut nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen."

  • Überschrift
  • Einleitung
  • Beruflicher Werdegang im Unternehmen
  • Beschreibung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit
  • Leistungsbeurteilung
  • Arbeitsbereitschaft - Das Wollen
  • Identifikation
  • Engagement
  • Initiative
  • Dynamik
  • Pflichtbewusstsein
  • Zielstrebigkeit
  • Energie
  • Fleiß
  • Interesse
  • Einsatzwille
  • Mehrarbeit
  • Arbeitsbefähigung - Das Können
  • Ausdauer
  • Belastbarkeit
  • Flexibilität
  • Stressstabilität
  • Auffassungsgabe
  • Urteilsvermögen
  • Konzentration
  • Organisationstalent
  • Kreativität
  • Fachkenntnisse/Weiterbildung
  • Inhalt
  • Aktualität
  • Tiefe
  • Anwendung
  • Nutzen
  • Eigeninitiative
  • Bildungserfolg
  • Zertifikate
  • Arbeitsweise/Arbeitsstil
  • Selbständigkeit
  • Eigenverantwortung
  • Zuverlässigkeit
  • Sorgfalt
  • Gewissenhaftigkeit
  • Planung
  • Systematik
  • Methodik
  • Sicherheit
  • Hygiene
  • Arbeitserfolg/Arbeitsergebnisse
  • Qualität
  • Quantität
  • Verwertbarkeit
  • Tempo
  • Intensität
  • Produktivität
  • Umsatz
  • Rendite
  • Termintreue
  • Zielerreichung
  • Sollerfüllung
  • Konkrete herausragende Erfolge
  • Führungsleistung
  • Zusammenfassung
  • Leistungsbeurteilung
  • Verhaltensbeurteilung
  • Verhalten zu Internen
  • Vorbildlichkeit
  • Teamfähigkeit
  • Kooperation
  • Wertschätzung
  • Anerkennung
  • Beliebtheit
  • Verhalten zu Externen
  • Auftreten
  • Kontaktfähigkeit
  • Gesprächsverhalten
  • Verhandlungsstärke
  • Akquisitionsfähigkeit
  • Kundenzufriedenheit
  • Sonstiges Verhalten
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Integrität
  • Loyalität
  • Diskretion
  • Kompromissbereitschaft
  • Durchsetzungsfähigkeit
  • Überzeugungsvermögen
  • Schlussteil
  • Beendigungsformel
  • Dankes-/ Bedauernsformel
  • Zukunfts- und Erfolgswünsche
  • Unterschrift des Zeugnisausstellers (vollständige Angaben)
  • Ausstellungsdatum

Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 11/2005


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Datenschutzstrafrecht als Strafverteidiger tätig.

Rechtsanwalt Brennecke hat zum Datenschutzrecht veröffentlicht:

  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0
  • "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl., ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag

Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:

  • Einführung in das Datenschutzstrafrecht

Rechtsanwalt Brennecke war an der IHK Karlsruhe als Dozent für Datenschutzrecht tätig. Er ist Dozent für Datenschutzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Datenschutzstrafrecht
  • Datenschutz in Franchisesystemen – Die unterschätzte Gefahr für Franchisesysteme

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 


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