Betrug beim Gebrauchtwagenkauf

Täglich wird in Deutschland eine Vielzahl von gebrauchten Fahrzeugen angeboten. Nicht wenige Geschäfte werden dabei auch von „privat zu privat“, also ohne Beteiligung von Händlern geschlossen. Unter den vielen seriösen Kaufangeboten finden sich jedoch immer wieder Inserate von Betrügern mit vermeintlich günstigen Fahrzeugen, häufig nicht älter als ein Jahr, wobei als Kontakt lediglich eine Handy-Nummer angegeben ist. Selbst die vorsichtigen Käufer, die, wie es ratsam ist, Fahrgestell-Nummer von gebrauchten Fahrzeug und Kfz-Brief verglichen haben, die darauf achten, dass eine korrekte Abmeldebescheinigung vorliegt sowie alle Original-Fahrzeugschlüssel vorhanden sind, können leider nicht sicher sein, dass es sich bei dem gekauften gebrauchten Fahrzeug nicht um Diebesgut handelt. Die Papiere können gefälscht und die Zulassung kann erschlichen werden. Es kann sogar die Schließanlage des gebrauchten Fahrzeugs von den Betrügern ausgetauscht worden sein. Das deutsche Recht billigt dem gutgläubigen Käufer von Diebesgut keinen wirksamen Eigentumserwerb zu, so dass der Käufer nach Barzahlung und Aufklärung des wahren Sachverhalts mit leeren Händen dasteht. Der wirkliche Eigentümer kann sein Fahrzeug nämlich von dem Käufer heraus verlangen. Bei besonders günstigen Gebrauchtfahrzeugangeboten ist daher besondere Vorsicht geboten. Der Käufer sollte sich die Personalpapiere des Verkäufers zeigen lassen und die Daten notieren. Wer ganz sicher gehen will, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet wurde, dem bleibt nur, vor Bezahlung des angebotenen Fahrzeugs Unter der Nummer der Kriminalpolizei anzurufen und die Fahrgestell-Nummer mit der Fahndungsliste vergleichen zu lassen, ob ein Diebstahl verbunden mit der jeweiligen Nummer gemeldet wurde.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 10.01.2011


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Verkehrsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Michael-Kaiser Michael Kaiser, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Michael Kaiser berät auf den Gebieten des zivilen Verkehrsrechts (insbesondere bei Verkehrsunfällen) und im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten und im Verkehrsstrafrecht.

Der besondere Schwerpunkt von Michael Kaiser liegt im Bereich der Fahrverbote und Führerscheinentzugsverfahren. Er vertritt Betroffene mit dem Ziel, den Führerscheinentzug zu vermeiden, sei es wegen Fehlern im Messverfahren, Fehlern der Beschilderung oder beruflichen Umständen, die den Führerscheinentzug zu einer besonderen Härte machen würden, so dass eine erhöhte Geldstrafe den Führerscheinentzug entfallen lassen kann.

Rechtsanwalt Kaiser ist seit vielen Jahren im gesamten Verkehrsrecht tätig. Er berät und vertritt bei Verkehrsunfällen und übernimmt alle notwendige Korrespondenz mit Versicherungen, Gutachtern, Zeugen und Polizei. Er macht nicht nur den Fahrzeugschaden für Sie geltend, sondern prüft alle denkbaren Ansprüche, vom Verdienstausfall über Schmerzensgeld und Schadensersatz bis zum Ersatz von Mietwagenkosten, Urlaubsverlust bis hin zum Wertverlust bei Fahrzeugen aufgrund von Reparaturen. Er prüft Versicherungsrückstufungen und verhandelt mit Versicherungen über angemessene Entschädigungen.

Er wehrt unberechtigte Ansprüche gegen vermeintliche Unfallverursacher ab.
Er vertritt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, von der Geschwindigkeitsüberschreitung bis zur Alkoholfahrt, und hilft bei drohendem Führerscheinverlust oder Punkten in Flensburg sowie bei Verkehrsstraftaten.

Rechtsanwalt Kaiser bereitet derzeit eine Veröffentlichung vor zum Thema:

  • Fahrverbot und Führerscheinentzug

Rechtsanwalt Kaiser ist Dozent für Verkehrsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Rechtsanwalt Kaiser bietet Vorträge, Seminare und Schulungen zu folgenden Themen an

  • Versicherungspraxis im Verkehrsrecht
  • Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen – Tricks und Tücken
  • Drohenden Führerscheinverlust vermeiden – Möglichkeiten und Handlungsspielräume 
  • Das neue Punktesystem - Flensburg alt und neu 
  • Führerscheinentzug und Fahrverbote vermeiden

 
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Michael Kaiser unter:
Mail: kaiser@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosVerkehrsrechtAutokaufGebrauchtwagen
RechtsinfosVerkehrsrechtOrdnungswidrigkeiten