BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 3-5: Das BDSG - Subsidiarität des BDSG
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
5. Subsidiarität des BDSG
In § 1 Abs. 2 BDSG ist der Subsidiaritätsgrundsatz des Bundesdatenschutzgesetzes niedergelegt. Danach ist das BDSG als eine Art ,,Auffanggesetz`` zu verstehen. Das bedeutet, dass anderweitige bereichsspezifische Bundesnormen dem BDSG vorrangig anzuwenden sind. Von der Vorrangigkeit des Absatz 3 werden ausschließlich Vorschriften des Bundes erfasst. Damit fallen landesrechtliche Datenschutzbestimmungen sowie Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen nicht unter die Vorrangregelung des § 1 Abs. 3 BDSG, sodass in dieser Hinsicht der Subsidiaritätsgrundsatz nicht greift. Die Subsidiaritätswirkung tritt jedoch nur bei Tatbestandkonkurrenz ein. Dies verdeutlich der Wortlauf des Abs. 3 - ,,soweit``. Eine Vorschrift des BDSG ist folglich dann anwendbar, soweit keine fach- und bereichsspezifische Datenschutzregelung für den gleichen Sachverhalt in einem anderen Bundesgesetz gilt. Wird ein Sachverhalt von einer anderen bundesgesetzlichen bereichsspezifischen Datenschutzregelung ganz oder teilweise erfasst, so kommt dem BDSG eine lückenfüllende Funktion zu.
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Harald Brennecke
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Stand: Juni 2026
Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Datenschutzstrafrecht als Strafverteidiger tätig.
Rechtsanwalt Brennecke hat zum Datenschutzrecht veröffentlicht:
- „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0
- "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl., ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag
Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:
- Einführung in das Datenschutzstrafrecht
Rechtsanwalt Brennecke war an der IHK Karlsruhe als Dozent für Datenschutzrecht tätig. Er ist Dozent für Datenschutzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:
- Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
- Datenschutzstrafrecht
- Datenschutz in Franchisesystemen – Die unterschätzte Gefahr für Franchisesysteme
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22
Das Referat Datenschutzrecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:
Marcin Tomasz Zielinski, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Zielinski Legal in BerlinMarcin Tomasz Zielinski,
Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Zielinski Legal in BerlinProfil
Marcin Tomasz Zielinski ist Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Zielinski Legal in Berlin. Er berät Unternehmen, Freiberufler und Verbände insbesondere im digitalen Wirtschaftsrecht. Durch seine Spezialisierung im Medien-, IT- und Datenschutzrecht sowie seine eigene unternehmerische Erfahrung bietet er praxisnahe und strategisch fundierte Rechtsberatung. Seine internationale Ausbildung und Zweisprachigkeit ermöglichen ihm eine besondere Expertise im deutsch-polnischen Rechtsverkehr.Tätigkeitsschwerpunkte
- IT-Recht & Datenschutz (inkl. KI, Plattformen, Aufsichtsverfahren)
- Medien- & Presserecht (Äußerungsrecht, Content, Lizenzen)
- Urheber- & Markenrecht (Schutz und Verwertung geistigen Eigentums)
- Wettbewerbsrecht (Abmahnungen, Geschäftsmodelle, Geheimnisschutz)
- Arbeitsrecht mit Fokus auf IT & geistiges Eigentum
- Startup-Recht (Gründung, Finanzierung, Beteiligungsmodelle)
Beruflicher Hintergrund
- 2020 – Zulassung als Rechtsanwalt und Gründung Zielinski Legal, Berlin
- 2017 – 2019 – Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin (u. a. CMS Hasche Sigle, Berliner Beauftragte für Datenschutz)
- 2016 – 2020 – Senior Consultant, Ritterwald Unternehmensberatung (Digitalisierungsstrategien)
- 2015 – 2016 – Geschäftsführer & Co-Founder, nesthub (Axel Springer Plug & Play Accelerator)
- 2014 – 2015 – Referent, Cyber-Sicherheitsrat e.V. (IT-Sicherheitsrecht)
- 2005 – 2014 – Studium der Rechtswissenschaften (EUV Frankfurt (Oder) & UAM Poznań), Abschluss: Diplom-Jurist und Magister des polnischen Rechts
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Berlin
- Cyber-Sicherheitsrat e.V.
- European Law Students’ Association (ELSA) – Alumni
Fachbeiträge & Projekte
- Informations- und Auskunftspflichten des BStU, AfP (2013)
- Gewährleistung und Durchsetzung der Medienfreiheit in Europa, OsteuropaRecht (2012)
- Gewährleistung und Durchsetzung der Medienfreiheit in Europa, OsteuropaRecht (2011)
Kontakt
Mail: marcin.zielinski(at)zielinski-legal.deKontakt: kontakt@fasp.de
Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001
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