Ausschluss des Gesellschafters
In Deutschland ist die Scheidung von einem Mitgesellschafter schwieriger durchzusetzen als eine Ehescheidung. Wir beraten Sie von Anfang an strategisch, damit Sie die Trennung vom unerwünschten Gesellschafter möglichst gütlich, ggf. aber auch streitig durchsetzen können.
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Stand: Januar 2026