Arbeitsverträge
Aufhebungsvertrag
Wie das Arbeitsgericht unter Berufung auf die aktuelle Rechtsprechung des BAG richtig ausgeführt hat, kommt ein allgemeines Widerrufsrecht beim Abschluss von Aufhebungsverträgen nicht in Betracht, auch wenn keine Bedenkzeit und kein Rücktrittsrecht vereinbart worden ist.
BGB § 123
BGB § 139
BGB § 305ff
BGB § 312
Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung: http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=16785
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Stand: Dezember 2025
Gericht / Az.: LAG Mecklenburg-Vorpommern - ArbG Rostock 1 Sa 210/05