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Arbeitsverträge

Aufhebungsvertrag

Wie das Arbeitsgericht unter Berufung auf die aktuelle Rechtsprechung des BAG richtig ausgeführt hat, kommt ein allgemeines Widerrufsrecht beim Abschluss von Aufhebungsverträgen nicht in Betracht, auch wenn keine Bedenkzeit und kein Rücktrittsrecht vereinbart worden ist.

BGB § 123
BGB § 139
BGB § 305ff
BGB § 312


Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung: http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=16785


Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025


Gericht / Az.: LAG Mecklenburg-Vorpommern - ArbG Rostock 1 Sa 210/05

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