Arbeitnehmervertretung Betriebsrat Abschluß Arbeitsvertrag
Vor jeder personellen Einzelmaßnahme ist der Betriebsrat zu informieren und gegebenenfalls zu beteiligen. Die Missachtung dieser Rechte können weitreichende Konsequenzen haben, da sie im schlimmsten Fall zur Unwirksamkeit führen können.
Vor der Einstellung ist der Betriebsrat vorab über die Bewerber und die Bewerbungsgespräche zu informieren und es ist die Zustimmung zur konkreten Einstellung einzuholen, aber welche Unterlagen müssen dem Betriebsrat vorgelegt werden und wie weit geht das Einsichtsrecht? Muß der Betriesrat über die Konditionen des Arbeitsvertrags informiert werden? Und passiert bei Fehlern oder mangelnder Zustimmung?
Wir beraten Sie, über
• den Umfang der Auskunfts- und Einsichts- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats im Hinblick auf
• die Stellenausschreibung,
• das Bewerbungsverfahren,
• eine etwaige Beauftragung von Personalberatungen oder
• den Einsatz von Leiharbeitnehmern.
Wir erstellen oder überprüfen den Arbeitsvertrag und beraten Sie, wenn es Probleme mit der Zustimmung des Betriebsrats gibt, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen. Unser Schwerpunkt liegt auf der außergerichtlichen Konfliktlösung, wenn diese ausnahmsweise scheitert, vertreten wir Sie aber auch im Verfahren zur Zustimmungsersetzung vor dem Arbeitsgericht.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Dezember 2025