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Anforderungen an Widerrufs /Rückgabebelehrung im Internet (Onlineshop)


Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke  Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte

Bei Geschäften mit Verbrauchern über das Internet, d.h. bei sog. Onlineshops, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Verbraucher über sein Widerrufs-/Rückgaberecht zu belehren ist. Der Verbraucher hat gem. § 312 c BGB i.V.m. § 1 BGB-InfoV sowie § 312 e Abs. 1 S.1 BGB ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht, über welches er durch den Unternehmer zu unterrichten ist. In dem Onlineshop muss für den Kunden die Information über die Belehrung, d.h. die vollständige Belehrung, aufrufbar, ausdruckbar und speicherbar sein. Ferner darf erst nach Kenntnisnahme und Bestätigung durch den Kunden ein Vertragschluss möglich sein. Nicht ausreichend ist, wenn für den Kunden lediglich die Möglichkeit besteht, über einen Link die Informationen aufzurufen. Sind die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Belehrung des Kunden nicht gegeben, liegt keine wirksame Belehrung vor. In diese Fall beginnen zum einen die Fristen für den Widerruf/Rücksendung nicht zu laufen zum anderen kann hierin ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß gegen § 1 UWG vorliegen. Zu beachten ist, dass die Belehrung vor Vertragsschluss dem Kunden (Fußnote) in Textform bekannt gegeben werden muss. Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, verlängert sich die Frist für den Widerruf auf einen Monat (Fußnote). Der Fristbeginn für die Ausübung des Widerrufs-/Rückgaberechts hängt demnach davon ab, ob, wann und wie die erforderliche Belehrung erfolgt und ob der Unternehmern seinen Informationspflichten gem. § 312 c BGB i.V.m. § 1 BGB-InfoV sowie § 312e Abs. 1 S.1 BGB nachgekommen ist. Ferner hängt bei Kauf von Waren der Beginn der Fristen davon ab, wann die Waren dem Kunden zugegangen sind. Liegt eine ordnungsgemäße Belehrung vor, kommt der Unternehmer jedoch seinen oben genannten Informationspflichten nicht nach, beginnt die Widerrufsfrist erst mit Vertragsschluss bzw. ab Eingang der Waren. In diesen Fällen erlischt das Widerrufsrecht jedoch erst nach 6 Monaten.



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Harald Brennecke  Rechtsanwalt
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Stand: Juni 2026


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Portrait Harald-Brennecke  

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Harald Brennecke beschäftigt sich mit Medien- und urheberrechtlichen Fragestellungen. Er berät zu Urheberrechten, Presserecht, Berichterstattung und Firmenpräsentationen in Presse, Fernsehen, Internet und anderen Medien. Er vertritt bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichungen.  Er setzt den Anspruch auf Löschung von Einträgen bei Suchmaschinenbetreibern durch.

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im gewerblichen Rechtsschutz veröffentlicht:

  • „Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung", JAHR, ISBN 978-3-939384-22-9"
  • Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht,  2010, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, ISBN 978-3-939384-38-0, Verlag Mittelstand und Recht
  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0.

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Medienrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet unter anderem folgende Vorträge an:

  • Medien, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht – Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt
  • Persönlichkeitsschutz im Internet
  • Das Recht auf Vergessen – Löschungsansprüche gegen Suchmaschinenbetreiber
  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Onlineshops rechtssicher gestalten
  • Lizenzvertragsgestaltung
  • Der Gebrauchtsoftwarekauf
  • Vertriebslizenzen in Recht und Praxis


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:  
Mail: brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22



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