Änderung der Gesellschaftsstruktur
Nichts ist so beständig wie der Wandel. Das gilt im „normalen“ Leben wie für das Unternehmen: Neue Gesellschafter sollen aufgenommen werden, der Gesellschaftsvertrag ist überholt, die Rechtsform passt nicht mehr, sei es steuerlich oder von der Unternehmensorganisation.
Wir klären mit Ihnen und Ihrem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer, welche Bedürfnisse das Unternehmen jetzt hat, machen Ihnen Vorschläge zur Veränderung und setzen diese in Vertragsentwürfen um. Wir helfen, wenn die Mitgesellschafter die Veränderungen nur schwer mittragen und vermitteln für eine abgestimmte, einvernehmliche Lösung.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Dezember 2025