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Einführung in das Gewerbliche Mietrecht Teil I Einordnung und Abgrenzung


Das gewerbliche Mietrecht ist Bestandteil des Mietrechts und befasst sich mit der Überlassung von Räumen oder Gebäuden zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken. Damit steht das gewerbliche Mietrecht in Abgrenzung zum Wohnraummietrecht, welches in Abgrenzung dazu nur die Nutzung von Räumlichkeiten nur zu Wohnzwecken umfasst. Das gewerbliche Mietrecht ist dabei weniger streng gesetzlich ausgeformt als das Wohnraummietrecht, da viele gesetzliche Vorschriften zum Schutze des Mieters im Bereich des gewerblichen Mietrechts nicht einschlägig sind. Diese Vorschriften zum Schutze des Wohnungsmieters sind zwingend, so dass eine Abbedingung der Schutzvorschriften durch eine Deklarierung eines als Wohnraummietverhältnisses gewollten Vertrages als „Gewerberaummiete“ unzulässig ist.

Abgrenzung Wohnungsmiete und Gewerbemiete

Eine Abgrenzung zwischen gewerblichen Mietrecht und Wohnraummietrecht kann im Einzelfall schwierig sein, insbesondere dann, wenn die angemieteten Räume gleichzeitig gewerblich und auch zu Wohnzwecken genutzt werden sollen (Wohnbüro eines Rechtsanwaltes o.ä.). Von einer gewerblichen Nutzung wird dann gesprochen, wenn der Mieter seine berufliche Tätigkeit ganz oder zum teil planmäßig in die Wohnung verlegt.

Bei solchen sogenannten Mischverhältnissen findet auf den Vertrag einheitlich Wohnraum – oder Gewerbemietrecht Anwendung, je nachdem, wo der Vertragsschwerpunkt liegt. Dabei ist auf eine wertende Betrachtung abzustellen und nicht allein auf die Verteilung der Fläche des Mietobjektes.

Im Übrigen ist eine gewerbliche Nutzung nur zulässig, wenn:

- durch die gewerbliche Nutzung der Wohnung keine unzumutbaren Nachteile oder Belästigungen für den Vermieter oder die Mitmieter entstehen, etwa durch häufigen Kundenverkehr oder eine übermäßige Abnutzung der Wohnung

- keine Veränderung des Charakters oder der Beschaffenheit der Wohnung zu befürchten ist. Dies stellt in der Regel dann kein Problem dar, wenn die Räume überwiegend zum Wohnen genutzt werden und quasi den Lebensmittelpunkt des Mieters darstellen.

- die Gefahr einer Beschädigung der Wohnung nicht unzumutbar erhöht wird.



Kontakt:


Rechtsanwalt Stefan Renz studierte Jura an der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald, der Lancaster University / Großbritannien mit Schwerpunkt Internationales Wirtschaftsrecht und der Universität Leipzig. Er ist seit 2006 Partner bei Brennecke & Partner im Standort Leipzig.

Seit einer Gesetzesänderung zum 01.06.2007 dürfen Anwälte generell vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten; wir stehen Ihnen für die gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung.

Brennecke & Partner Leipzig

Lampestraße 6
04107 Leipzig
Tel.: 0341 – 964 350
Fax.: 0341 – 964 35 55
Mail: kontakt@fasp.de

Persönliches

Während des Referendariates war Rechtsanwalt Stefan Renz u.a. für eine große deutsche Wirtschaftskanzlei in Moskau tätig.

Sprachkenntnisse

  • Englisch
  • Russisch

Tätigkeitsbereiche

Stefan Renz ist überwiegend tätig in den Bereichen

  • Immobilienrecht, insbesondere gewerbliches Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Maklerrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Vertragsrecht

Rechtsanwalt Stefan Renz ist Mitglied in der

  • Vereinigung für deutsch-russisches Wirtschaftsrecht e.V.

Rechtsanwalt Peter Hesse studierte Rechtswissenschaften in Potsdam. Er ist seit 2006 Partner bei Brennecke & Partner sowie Gründer und Geschäftsführer des Standortes Potsdam.

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Persönliches

Während seines Studium und des Referendariats am Landgericht Potsdam war Rechtsanwalt Peter Hesse als Leistungssportler in der 1. und 2. Bundesliga in der Sportart Ringen tätig.

Rechtsanwalt Peter Hesse ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 

und Autor eines Blog´s zu Themen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.

Besondere Angebote:

 "Wer kauft schon gern die Katze im Sack"

"Unterstützung von Führungskräften und Mitarbeitern im Mietrecht - Beratungsflatrates"

"Unterstützung von Führungskräften und Mitarbeitern im WEG-Recht - Beratungsflatrate"

 

Sprachkenntnisse

  • Englisch

Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwalt Peter Hesse ist überwiegend tätig in den Bereichen

  • Immobilienrecht - hier insbesondere Wohnungseigentumsrecht, (gewerbliches) Miet- und Maklerrecht
  • Arbeitsrecht
  • Vertragsrecht

Darüber hinaus liegen seine Interessen im Bereich des

Rechtsanwalt Peter Hesse ist Mitglied im

  • BWE - Bund der Wohnungs- und Grundeigentümer e.V., 1. Vorsitzender im Kreisverband Potsdam
  • DAV - Deutscher Anwaltsverein e.V.
  • Potsdamer Anwaltsverein e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im DAV
  • Präsidiumsmitglied Ringerclub "RC Germania" Potsdam e.V.
  • Präsidiumsmitglied Ringerverband Brandenburg e.V.

Veröffentlichungen


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