Die Informationspflicht der Bank I - Grundlagen
Jeder steht regelmäßig mit Banken in Kontakt. Der Unternehmer wie der Privatmann wendet sich gerne vertrauensvoll an seine Bank, um von dieser eine Auskunft oder eine Unterstützung zu erhalten. Die Bank genießt eine erhebliche Vertrauensstellung bei den Kunden. Gegen diesen Vertrauensvorschuss ist selbst aus unserer Beratungspraxis grundsätzlich nichts einzuwenden, denn bei keinem anderen Unternehmen laufend derart viele nationale und internationale private und geschäftliche Transaktionen zusammen, wie bei einer Bank. Entgegen der weitverbreiteten Meinung vieler Bankkunden besteht keine allgemeine Rechtspflicht der Bank, ihre Kunden umfassend zu beraten, aufzuklären oder vor riskanten Geschäften zu warnen. Eine entsprechende Informationspflicht der Bank kann jedoch als vertragliche Haupt- oder Nebenpflicht entstehen. Vereinzelnd kommen auch gesetzliche Schutzpflichten in Frage, die eine Informationspflicht der Bank auslösen. Wenn sich die Bankkunden an uns als anwaltliche Berater wenden, dann sollen überwiegend nicht die Informationspflichten durchgesetzt werden. Die ausgebliebene Information ist vielmehr Ausgangspunkt für einen Schadensersatzanspruch, der gegenüber der Bank geltend gemacht werden soll. 1) Informationspflicht als vertragliche Haupt- oder Nebenpflicht Die stärkste Form de Informationspflicht entsteht für die Bank, wenn sich diese durch einen entsprechenden Beratungsvertrag oder einen Auskunftsvertrag zur Information verpflichtet hat. Wie weit die Pflicht zur Informationsverschaffung oder Auskunftserteilung geht, muss dabei unmittelbar aus dem Vertrag gefolgert werden. Da diese Verträge jedoch nie einen eindeutig
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Stand: Dezember 2025
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