Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 6 - Auskunft und Mitwirkung

Im Insolvenzverfahren hat der Schuldner umfassende Auskunfts- und Mitwirkungspflichten. Von einem Schuldner, der im Rahmen der Restschuldbefreiung von seinen Verbindlichkeiten befreit werden will, wird zu Recht erwartet, dass er seine Vermögensverhältnisse vollständig und richtig offen legt und alle Auskünfte erteilt, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sind. Der Schuldner muss dringend davor gewarnt werden, hier einzelne Verbindlichkeiten oder Vermögenswerte zu ,,vergessen``. Im Zweifel sollte der Schuldner hier einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, denn Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten sind sehr leicht versäumt. Während des Insolvenzeröffnungsverfahrens muss der Schuldner z.B. Auskünfte erteilen, die zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag erforderlich sind. Dazu gehört die Vorlage eines vollständigen Schuldner- und Gläubigerverzeichnisses einschließlich der postalischen Anschriften der Gläubiger (keine Postfächer !) sowie eine aktuelle und vollständige Vermögensübersicht. Die Auskunftspflicht umfasst auch die Herausgabe von Unterlagen, die zur Überprüfung der geschuldeten Angaben notwendig sind. Daneben ist der Schuldner zur aktiven Aufklärung über all diejenigen Tatsachen verpflichtet, die nur ihm bekannt sein können. Aktive Aufklärung bedeutet, dass der Schuldner die Informationen selbsttätig ohne Aufforderung geben muss. Beispiele für Tatsachen, die nur dem Schuldner bekannt sind, sind ausländische Bankkonten, Wertgegenstände die bei Dritten deponiert sind oder Schulden bei Familienangehörigen und Freunden. Beispiel: Einige wertvolle Gemälde aus der Sammlung von Schubert befinden sich bei seinem Freund Freu. Schubert muss dies dem Insolvenzverwalter bzw. dem Treuhänder mitteilen, ohne dass dieser danach fragen müsste. Der Schuldner hat ,,von sich aus`` Informationen beizusteuern, die dem Verfahren dienen können (vgl. hierzu die eben behandelte Aufklärungspflicht des Schuldners über Tatsachen, die nur ihm bekannt sein können). Die Auskunftspflicht erschöpft sich nicht in reinen Antwortpflichten des Schuldners auf Nachfragen des Gerichts, der Gläubiger oder des Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders. Bei der Versagung der Restschuldbefreiung ist es unerheblich, ob sich die Verletzung der Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht zum Nachteil eines Gläubigers ausgewirkt hat. Der Schuldner hat auf Anordnung des Insolvenzgerichts zudem jederzeit zur Verfügung zu stehen, solange der Schuldner dadurch in seiner Arbeitstätigkeit oder bei der Suche nach einer neuen Arbeit nicht beeinträchtigt wird.

 

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Restschuldbefreiung - Schuldenabbau durch Insolvenz (Chancen und Risiken der Restschuldbefreiung)" von Harald Brennecke und Markus Jauch, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 3-939384-00-3, ISBN ab 01.01.2007: 978-3-939384-00-7.

 


 

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Stand: Juni 2006


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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Gründer und Managing Partner der Kanzlei Brennecke & Partner. Er ist überwiegend im Bereich des Insolvenzrechts für Unternehmer und Unternehmen tätig.

Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden  Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung unter dem Blickwinkel des Unternehmens als Vermögensbestandteil des Gesellschafters. Er vertritt bei unzulässigen oder unbegründeten Insolvenzanträgen. Rechtsanwalt Brennecke verhandelt mit Insolvenzverwaltern hinsichtlich des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz zum Zwecke der Unternehmensfortführung durch Investoren oder Familienangehörige. Weiter vertritt Rechtsanwalt Brennecke bei Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus Anfechtung gegen Gesellschafter, Familienangehörige oder Dritte sowie bei (den häufig unterschätzten) Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.   

Er berät Insolvenzschuldner hinsichtlich der Erlangung der Restschuldbefreiung und der hierfür erforderlichen Obliegenheiten und vertritt im gesamten Insolvenzverfahren um sicherzustellen, dass der Schuldner die an ihn gestellten Obliegenheitsanforderungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung (die über das hinausgehen, was ein Insolvenzverwalter vom Schuldner verlangt und verlangen darf) erfüllt. Der Irrtum, dass Insolvenzschuldner alleine dann schon Restschuldbefreiung erhielten, wenn sie alle Anforderungen des Insolvenzverwalters erfüllen, ist leider immer noch weit verbreitet.

Rechtsanwalt Brennecke berät Schuldner über das Vorgehen bei der Nutzung der Alternativen des europäischen Insolvenzrechts zur Restschuldbefreiung. In wenigen speziellen Fällen bietet ausländisches Insolvenzrecht Vorteile.

Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so

  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-267
  • "Die Limited in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Restschuldbefreiung", 2006, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7 
  • "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-1
  • "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
  • "Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen", ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6 
  • "Das Recht der GmbH", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, 2014, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8

Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so

  • „Selbständigkeit in der Insolvenz“
  • „Schutzschirm und Eigenverwaltung“
  • „Die Liquidation von Kapitalgesellschaften“

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein und Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.  Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißtdas eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters 
  • Selbständigkeit in der Insolvenz – die große Chance des Neustarts


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Telefon: 0721-20396-28

 


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