Insolvenzanfechtung - Teil 5 - Zeitliche Rückwirkung der Anfechtung
Das Recht der Anfechtung in der Insolvenz - Rückwirkungszeiträume
3. Zeitliche Rückwirkung
Die einzelnen Anfechtungstatbestände der §§ 130 – 137 InsO unterscheiden sich neben den speziellen Anfechtungsvoraussetzungen vor allem im Aspekt der zeitlichen Rückwirkung. Die maximal mögliche Rückwirkungszeitraum ab Stellung des Insolvenzantrages staffelt sich folgt:
| Rückwirkung | Tatbestand InsO | Bezeichnung |
| Nach Antrag | § 130 Abs. 1 Nr. 2 | Kongruente Deckung |
| § 131 Abs. 1 Nr. 1 | Inkongruente Deckung ohne Zahlungsunfähigkeit | |
| § 132 Abs. 1 Nr. 2 | Unmittelbar benachteiligende Rechtshandlungen | |
| § 133 Abs. 1 | Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung | |
| § 136 | Rückgewähr an stillen Gesellschafter | |
| 1 Monat vor Antrag | § 131 Abs. 1 Nr. 1 | Inkongruente Deckung ohne Zahlungsunfähigkeit |
| 3 Monate vor Antrag | § 130 Abs. 1 Nr. 1 | Kongruente Deckung bei Zahlungsunfähigkeit |
| § 131 Abs. 1 Nr. 2 | Inkongruente Deckung | |
| § 131 Abs. 1 Nr. 3 | Inkongruente Deckung | |
| § 132 Abs. 1 Nr. 1 | Unmittelbar benachteiligende Rechtshandlungen | |
| 1 Jahr vor Antrag | § 135 Nr. 2 | Befriedigung kapitalersetzender Darlehen |
| § 136 | Rückgewähr an stillen Gesellschafter | |
| 2 Jahre vor Antrag | § 133 Abs. 2 | Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung zugunsten Nahestehender |
| 4 Jahre vor Antrag | § 134 Abs. 1 | Schenkung / unentgeltliche Leistung |
| 10 Jahre vor Antrag | § 133 Abs. 1 | Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung |
| § 135 Nr. 1 | Sicherung kapitalersetzender Darlehen |
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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
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Beruflicher Hintergrund
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- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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