Ziel und Wesen der SE
Die Societas Europaea
Allgemeines und Ziele der SE
Im Jahre 1966 verfasste der Handelsrechtler Pieter Sanders einen Entwurf bezüglich des Statuts einer europäischen Aktiengesellschaft (Zitat). Zwischen seinem Vorentwurf und dem Inkrafttreten der Verordnung über das Statut der Societas Europaea (SE-VO) am 08.10.2004 liegen 38 Jahre und zahlreiche Verordnungsvorschläge der europäischen Kommission (Zitat).
Zum einen verfolgt die SE-VO das Ziel, die Harmonisierung des Gesellschaftsrechts auf europäischer Ebene voranzutreiben, indem eine supranationale Rechtsform geschaffen wird, deren Struktur und Funktionsweise durch gemeinschaftsweit einheitliche Rechtsvorschriften geregelt wird (Zitat).
Zum anderen soll die SE europäischen Unternehmen grenzüberschreitende Sitzverlegungen innerhalb der EU sowie Fusionen von Niederlassungen in mehreren Mitgliedstaaten auf der Grundlage einheitlicher Regeln ermöglichen (Zitat).
Wesen
Die SE ist eine Rechtsform des europäischen Rechts mit supranationalem Charakter (Zitat).
Gemäß Art. 1 Abs. 1, 2 SE-VO ist sie mit ihrem in Aktien zerlegten Grundkapital eine Aktiengesellschaft. Dementsprechend ist sie nach der Anordnung von Art. 10 SE-VO - in jedem Mitgliedstaat als eine solche zu behandeln (Zitat). Aus ihrer Gleichstellung mit der AG folgt, dass die SE eine börsenfähige Gesellschaft ist (Zitat).
Zudem genießt die SE gemäß Art. 12 SE-VO i.V.m § 4 SEAG ab dem Tag ihrer Eintragung ins Handelsregister eigene Rechtspersönlichkeit (Zitat). Dies bedeutet, dass die Gesellschaft selbst Trägerin von Rechten und Pflichten ist. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen richten sich nach den Regelungen des nationalen Rechts des Satzungssitzes (Zitat).
Der Unternehmensgegenstand der SE kann in einer kaufmännischen, vermögensverwaltenden oder gemeinnützigen Tätigkeit liegen (Zitat). Die in Deutschland ansässige SE unterliegt dem deutschen Handelsrecht und ist gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii SE-VO i.V.m. § 3 Abs. 1 AktG, § 6 Abs. 2 HGB eine Handelsgesellschaft. (Zitat).
Weiterlesen:
zum vorhergehenden Teil des Buches
Links zu allen Beiträgen der Serie Buch - Vergleich Deutsche und Europäische Aktiengesellschaft
Kontakt: kontakt@fasp.deWir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Das Referat Europarecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ EuroparechtVeröffentlichungen von auf www.brennecke-rechtsanwaelte.de: | |||