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Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Teil 38 – Straftatenkatalog nach § 82 Abs. 2 GmbHG, Vorsatz und Strafmaß

4.1.2.3 Straftatenkatalog nach § 82 Abs. 2 GmbHG

Abs. 2 der Vorschrift stellt falsche Angaben gegenüber den Gläubigern unter Strafe.

  • die Kapitalherabsetzungs- bzw. Sanierungstäuschung nach Abs. 2 Nr. 1
    unwahre Angaben bei der Abgabe der Versicherungen über die Befriedigung oder Sicherstellung der Gläubiger bei der Herabsetzung des Stammkapitals
  • die Geschäftslagetäuschung nach Abs. 2 Nr. 2
    Täuschung über die Vermögenslage der Gesellschaft gegenüber Dritten
    Täuschung bei veröffentlichten Mitteilungen der GmbH insbesondere den Bilanzen

4.1.2.4 Vorsatz und Strafmaß

Für alle strafbaren Handlungen nach Abs. 1 und Abs. 2 ist der Vorsatz des Geschäftsführers erforderlich. Der Geschäftsführer muss damit die tatsächlichen Umstände kennen und es zugleich für möglich halten und billigend in Kauf nehmen, dass er falsche Angaben weitergibt. Bei Angaben gegenüber dem Handelsregister zum Zweck der Eintragung ist zusätzlich die Absicht erforderlich, mit den falschen Eingaben die Eintragung herbeizuführen zu wollen.

Die Straftaten nach § 82 GmbHG werden mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder mit einer Geldstrafe bestraft.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschafts- sowie Insolvenzrecht und Robin Bachmayer, Wirtschaftsjurist LL.B., mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-29-8.


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Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
Normen: § 82 GmbHG

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