Insolvenzcheck - Anhaltspunkte für eine Insolvenzgefahr
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Kriterien nicht die rechtliche Definition von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit wiedergeben, die die objektiven Kriterien der Insolvenz darstellen, sondern Anhaltspunkte, die helfen, eine drohende Insolvenz rechtzeitig zu erkennen, um Gegenmassnahmen zur Vermeidung einer Insolvenz ergreifen zu können. Wenn Sie einen der folgenden Punkte mit "Ja" beantworten müssen, dürfte eine Insolvenzlage bereits bestehen - mit der Folge drohender Haftung der Geschäftsführer für Zahlungsausfälle von Gläubigern.
- Zahlungen mit ungedeckten Schecks
- fruchtlos verlaufende Vollstreckungen
- Kreditkündigungen durch Banken
- Stundungs- und Vergleichsversuche
- Nichtzahlung von Mieten und Löhnen
- Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern
Treten mehrere der folgenden Indizien auf, deutet dies auf eine Unternehmenskrise hin. Hier ist eine Insolvenz zu befürchten. Betroffene Unternehmer sollten unverzüglich Gegenmassnahmen ergreifen.
- Verkauf von betriebsnotwendigem Anlagevermögen
- Überschreitung von Zahlungszielen bei Lieferanten und Gläubigern
- Mahnungen der Gläubiger
- Mahnbescheide
- häufige Inanspruchnahme neuer Kredite
- sich verschlechternde Bewertungen bei Bonitätsauskünften
- Bewertung unter Branchendurchschnitt
- Auflösung von Reserven
- Verluste bei Aufträgen
- zu niedrige Auslastung von Sach- und Personalmitteln
- Kürzung von Aufträgen
- fehlende Bereitstellung von Sicherheiten (Bürgschaften, Schuldbeitritten etc.)
- fehlende Mitwirkung an Aufträgen (Material- und Personalstellung)
- häufiger Personalwechsel
- auffallende Kündigungen / Wechsel von Mitarbeitern oder Geschäftsführern
- Umfirmierung
- Bankenwechsel
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Stand: Juni 2026
Das Referat Steuerrecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:
Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Harald Brennecke berät und vertritt Unternehmer und Unternehmen in Bezug auf Schadensersatzansprüche und alle anderen Bereiche des Haftungsrechts.
Sein besonderes Interesse liegt in der Beratung und Vertretung von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Insolvenzverwaltern und Gesellschaftern. Geschäftsführer unterliegen erheblichen Haftungstatbeständen. Er verhandelt Ansprüche von Insolvenzverwaltern insbesondere nach § 64 GmbHG gegen Geschäftsführer von GmbHs und anderen Kapitalgesellschaften sowie gegen den Director von Limiteds.
Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Bereich Gesellschafts- und Insolvenzrecht veröffentlicht:
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
- "Das Recht der GmbH", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:
- "Die Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG"
Harald Brennecke ist Dozent für Haftungsrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Im Bereich Haftungsrecht bietet er Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Geschäftsführerhaftung – Die Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften: das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
- Das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
- Insolvenzrecht für Steuerberater und Unternehmensberater
- Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberate
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22
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