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Anforderungen an Widerrufs /Rückgabebelehrung im Internet (Onlineshop)


Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke  Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte

Bei Geschäften mit Verbrauchern über das Internet, d.h. bei sog. Onlineshops, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Verbraucher über sein Widerrufs-/Rückgaberecht zu belehren ist. Der Verbraucher hat gem. § 312 c BGB i.V.m. § 1 BGB-InfoV sowie § 312 e Abs. 1 S.1 BGB ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht, über welches er durch den Unternehmer zu unterrichten ist. In dem Onlineshop muss für den Kunden die Information über die Belehrung, d.h. die vollständige Belehrung, aufrufbar, ausdruckbar und speicherbar sein. Ferner darf erst nach Kenntnisnahme und Bestätigung durch den Kunden ein Vertragschluss möglich sein. Nicht ausreichend ist, wenn für den Kunden lediglich die Möglichkeit besteht, über einen Link die Informationen aufzurufen. Sind die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Belehrung des Kunden nicht gegeben, liegt keine wirksame Belehrung vor. In diese Fall beginnen zum einen die Fristen für den Widerruf/Rücksendung nicht zu laufen zum anderen kann hierin ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß gegen § 1 UWG vorliegen. Zu beachten ist, dass die Belehrung vor Vertragsschluss dem Kunden (Fußnote) in Textform bekannt gegeben werden muss. Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, verlängert sich die Frist für den Widerruf auf einen Monat (Fußnote). Der Fristbeginn für die Ausübung des Widerrufs-/Rückgaberechts hängt demnach davon ab, ob, wann und wie die erforderliche Belehrung erfolgt und ob der Unternehmern seinen Informationspflichten gem. § 312 c BGB i.V.m. § 1 BGB-InfoV sowie § 312e Abs. 1 S.1 BGB nachgekommen ist. Ferner hängt bei Kauf von Waren der Beginn der Fristen davon ab, wann die Waren dem Kunden zugegangen sind. Liegt eine ordnungsgemäße Belehrung vor, kommt der Unternehmer jedoch seinen oben genannten Informationspflichten nicht nach, beginnt die Widerrufsfrist erst mit Vertragsschluss bzw. ab Eingang der Waren. In diesen Fällen erlischt das Widerrufsrecht jedoch erst nach 6 Monaten.



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Harald Brennecke  Rechtsanwalt
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Stand: Juni 2026


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Portrait Marcin-Tomasz-Zielinski  

Marcin Tomasz Zielinski, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Zielinski Legal in Berlin

Marcin Tomasz Zielinski,

Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Zielinski Legal in Berlin

Profil

Marcin Tomasz Zielinski ist Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Zielinski Legal in Berlin. Er berät Unternehmen, Freiberufler und Verbände insbesondere im digitalen Wirtschaftsrecht. Durch seine Spezialisierung im Medien-, IT- und Datenschutzrecht sowie seine eigene unternehmerische Erfahrung bietet er praxisnahe und strategisch fundierte Rechtsberatung. Seine internationale Ausbildung und Zweisprachigkeit ermöglichen ihm eine besondere Expertise im deutsch-polnischen Rechtsverkehr.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • IT-Recht & Datenschutz (inkl. KI, Plattformen, Aufsichtsverfahren)
  • Medien- & Presserecht (Äußerungsrecht, Content, Lizenzen)
  • Urheber- & Markenrecht (Schutz und Verwertung geistigen Eigentums)
  • Wettbewerbsrecht (Abmahnungen, Geschäftsmodelle, Geheimnisschutz)
  • Arbeitsrecht mit Fokus auf IT & geistiges Eigentum
  • Startup-Recht (Gründung, Finanzierung, Beteiligungsmodelle)

Beruflicher Hintergrund

  • 2020 – Zulassung als Rechtsanwalt und Gründung Zielinski Legal, Berlin
  • 2017 – 2019 – Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin (u. a. CMS Hasche Sigle, Berliner Beauftragte für Datenschutz)
  • 2016 – 2020 – Senior Consultant, Ritterwald Unternehmensberatung (Digitalisierungsstrategien)
  • 2015 – 2016 – Geschäftsführer & Co-Founder, nesthub (Axel Springer Plug & Play Accelerator)
  • 2014 – 2015 – Referent, Cyber-Sicherheitsrat e.V. (IT-Sicherheitsrecht)
  • 2005 – 2014 – Studium der Rechtswissenschaften (EUV Frankfurt (Oder) & UAM Poznań), Abschluss: Diplom-Jurist und Magister des polnischen Rechts

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Berlin
  • Cyber-Sicherheitsrat e.V.
  • European Law Students’ Association (ELSA) – Alumni

Fachbeiträge & Projekte

  • Informations- und Auskunftspflichten des BStU, AfP (2013)
  • Gewährleistung und Durchsetzung der Medienfreiheit in Europa, OsteuropaRecht (2012)
  • Gewährleistung und Durchsetzung der Medienfreiheit in Europa, OsteuropaRecht (2011)

Kontakt

Mail: marcin.zielinski(at)zielinski-legal.de

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001



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