Websiten abmahnsicher gestalten – Teil 02 – Aufbau und Struktur einer Webseite
1.1. Aufbau und Struktur einer Webseite
Durch die Eingabe der Internetadresse in den Webbrowser stellt der Internetnutzer die Verbindung zu einem Rechner her, der die Daten dieser Webseite gespeichert hält . Diesem Rechner ist eine eigene IP-Adresse zugeordnet, die aus einer Zahlenkombination besteht und den ihr zugeordneten Host identifizierbar macht. Eine Domain hat damit in erster Linie eine Adressfunktion .
Ein Host (Hostname) bezeichnet einen Rechner in einem Netzwerk. Im Rahmen seines Aufgabenfeldes des Domainhostings bietet der Internetdiensteanbieter Domains an und registriert diese anschließend. Darüber hinaus können ebenso Server, E-Mails oder Webseiten auf einem Webserver gehostet werden.
Der Domainname ist Teil des Uniform Ressource Locator (URL). Mit Hilfe des URL wird der Speicherort und das Format einer bestimmten Datei auf einem Rechner identifiziert . Die URL ist mithin die eigentliche Internetadresse, mit der die Inhalte im Internet abgerufen werden können. Zentraler Bestandteil des URL ist der Domainname .
Die URL-Adresse https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Rechtsinfos/ IT-Recht/Internetrecht/Abmahnung/[Dateiname] besteht aus folgenden Elementen:
- https:// Hypertext Transfer Protocol, Übertragungsprotokoll, welches dem Webserver bzw. -browser unabhängig der Betriebssysteme den Abruf einer Seite mitteilt .
- www. World Wide Web; Hostname: Die Inhalte eines Webangebots sind auf diesem Server eines lokalen Netzwerkes hinterlegt.
- brennecke Domainname ist frei bestimmbar; Voraussetzung: noch nicht unter der Domainendung vergeben
- .pro/ (generische) Domainendung (--> 1.1.2.)
- Rechtsinfos/ Verzeichnispfad zu dem Dokument auf dem Computer, welcher durch den Webseiteninhaber frei bestimmbar ist
- IT-Recht/ Internetrecht/AbmahnungName des Unterverzeichnisses im Verzeichnis Rechtsinfos/
- [Dateiname] Dateiname des Dokuments in dem oben benannten Verzeichnis
Die einzelnen Bestandteile einer Webseite werden von rechts nach links gelesen und sind jeweils durch einen Punkt oder einem Schrägstrich voneinander getrennt . Nach Eingabe des URL in das Adressfeld des Browsers soll eine Domain zu der gewünschten Webseite führen . Fehlt bei der Angabe des URL ein Verzeichnispfad oder ein Dateiname, wird von dem angesprochenen Server automatisch eine Standarddatei aus dessen Wurzelverzeichnis (sog. root directory) angefordert . Vor allem in der Werbung werden regelmäßig nur der Domainname und die Domainendung angegeben. Diese wird dann im Webbrowser des Internetnutzers als Homepage geladen . Die Webseite setzt sich grundsätzlich aus der hierarchischen Ebenen Domainendung und des individuellen Domainnamens zusammen, der unter der Domainendung angeordnet ist .
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Websiten abmahnsicher gestalten“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, und Sandra Kuley, Bachelor of Laws (LL.B.), erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2015, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-42-7.

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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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