Das Recht der GmbH – Teil 11 – Alternative Gründungsformen
3.3 Alternative Gründungsformen
Eine GmbH kann anstelle einer Neugründung durch Umwandlung aus einer anderen Rechtsform gegründet werden. Eine Umwandlung kann aus einer Einzelfirma, einer GbR sowie aus jeder beliebigen andern Rechtsform erfolgen. Anstelle einer Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH, die nur bei einem eingetragenen Kaufmann möglich ist, ist eine Neugründung einer GmbH mit einer echten Stammkapitaleinzahlung und einer anschließenden Einbringung der Einzelfirma in die GmbH möglich. Um steuerlich im Umwandlungssteuerrecht zu bleiben, ist dazu eine Kapitalerhöhung der GmbH durch die Einbringung der Einzelfirma anzudenken.
Anstelle einer Neugründung kann auch ein Kauf einer bestehenden GmbH erfolgen, was juristisch keine Neugründung, sondern einen Gesellschafterwechsel darstellt.
Hat eine GmbH ihren Geschäftsbetrieb aufgegeben, wurde jedoch nicht liquidiert, kann der Mantel der GmbH ohne den eigentlichen Geschäftsinhalt und ohne Assets veräußert werden. Für den neuen Gesellschafter wird die GmbH jedoch nicht im Handelsregister eingetragen, bis dieser versichert und nachweist, dass das Stammkapital vollständig eingezahlt und noch vorhanden ist.
Der Kauf einer Vorratsgesellschaft ist der Kauf eines Mantels einer Gesellschaft, die ausschließlich zum Zweck des Verkaufs an Unternehmensgründer gegründet wurde und vor Verkauf keinen Geschäftsbetrieb hatte. Beim Kauf einer bestehenden Gesellschaft ist sicherzustellen, dass keine Altlasten auf der GmbH liegen. Bei auf Vorrat gegründeten GmbHs wird dies in der Regel vom Verkäufer gewährleistet. Vor dem Verkauf der Gesellschaft wird das Stammkapital auf dem Gesellschaftskonto eingezahlt. Nach dem Verkauf der Gesellschaft muss der Käufer den Stammkapitalbetrag sowie einen Kaufpreis an den Verkäufer zurückbezahlen.
Es existieren hochprofessionelle Vorratsgründungsgesellschaften. Der Erwerb einer Vorratsgesellschaft ist innerhalb eines Tages abwickelbar. Es ist jedoch kaum nachvollziehbar, warum für die Ersparnis von allenfalls einer Woche die Kosten der Gründungsfirma und die zusätzliche Übertragung der Gesellschaft bezahlt werden soll. Hier fallen immerhin in der Regel rund 4.000 € zusätzliche Kosten an.
Eine Neugründung einer GmbH ist inzwischen in aller Regel innerhalb von 14 Tagen abschließbar.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Das Recht der GmbH“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, und Pia Löffler, Rechtsanwältin, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2015, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-33-5.

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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
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Beruflicher Hintergrund
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- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
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Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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