Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Teil 29 – Strafbarkeit nach § 283 StGB
3.4.2.4 Schädigung der Insolvenzmasse in sonstiger Weise § 283 Abs. 1 Nr. 8 StGB
Gegenüber den vorherigen Tathandlungen stellt die Nr. 8 ein Auffangtatbestand dar, damit auch Handlungen strafbar sind, die nicht mit der in Nr. 1 bis Nr. 7 beschrieben Art und Weise durchgeführt werden, aber die gleichen Folgen nach sich ziehen.
Bestraft wird daher derjenige, der in sonstiger Weise seinen Vermögensstand verringert oder seine wirklichen geschäftlichen Verhältnisse verheimlicht oder verschleiert. Der Vermögensstand wird verringert, wenn eine rechtliche oder tatsächliche Maßnahme zu einer Minderung der Aktiva oder einer Erhöhung der Passiva führen. Die geschäftlichen Verhältnisse beziehen sich hauptsächlich auf die Bonität des Schuldners. Eine Verheimlichung der geschäftlichen Verhältnisse liegt daher vor, wenn für die Beurteilung der Bonität wichtige Fakten unzutreffend oder irreführend dargestellt werden.
Die Tathandlung muss in grober Wirtschaftswidrigkeit ausgeführt worden sein. Dies ist der Fall, wenn die Handlung ohne jeden Überblick, jede Planung oder jede Kontrolle über Gewinn- und Verlustsituation getätigt geworden ist (vgl. Kindhäuser, StGB, § 283, Rn. 92).
3.4.2.5 Strafbarkeit nach § 283 Abs. 2 StGB
Nach § 283 Abs. 2 StGB ist es auch strafbar, wenn die in § 283 Abs. 1 StGB beschriebenen Tathandlungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens durchgeführt wurden. Abs. 2 regelt demnach die Fälle, in denen die wirtschaftliche Krise nicht bereits zum Zeitpunkt der Vornahme einer tatbestandsmäßigen Bankrotthandlung vorlag, sondern erst durch diese herbeigeführt wird. Voraussetzung ist damit, dass daraufhin Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit, oder Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschafts- sowie Insolvenzrecht und Robin Bachmayer, Wirtschaftsjurist LL.B., erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-29-8.
Weiterlesen:
im Buch vorblättern --->>
im Buch zurückblättern <<---
Hier können Sie Ihr gewünschtes Buch bestellen: https://vmur.de/978-3-939384-29-8
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Kontakt:
- schreiben Sie uns eine Email kontakt@fasp.de
- oder rufen Sie uns an +49 89 652 001
Stand: Mai 2026