Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 06 - Haftung und Insolvenzanfechtung
1.5.4 Haftung
Werden nach dem Eintritt des Insolvenzgrundes durch das Unternehmen Zahlungen geleistet, schmälern diese regelmäßig die Insolvenzmasse.
Hierbei kann sich ein Schadensersatzanspruch des Unternehmens gegenüber dem Geschäftsführer bzw. den Organen der Gesellschaft ergeben.
Zu nennen wären hier auszugsweise die folgenden §§:
- § 64 S. 1 GmbHG,
- § 130a Abs. 3 HGB,
- § 93 Abs. III AktG
Diese Paragraphen sind gleichzeitig auch Schutzgesetzte, deren Verletzung auch zivilrechtliche Schadensersatzpflichten nach § 823 Abs. 2 BGB auslösen11. Weiteres hierzu in Kapitel --> 5.
1.6 Insolvenzanfechtung
Die Insolvenzanfechtung dient dem Schutz der Insolvenzmasse, welche durch vielerlei Vermögensverschiebungen gemindert werden kann. Durch die Insolvenzanfechtung soll eine ungerechtfertigte Bevorzugung einzelner Gläubiger vor der Insolvenzantragstellung rückgängig gemacht werden.
Ein Unternehmen wird in aller Regel nicht von einem zum anderen Tag insolvent. Vielmehr ist dies ein schleichender Prozess, dessen Ursachen mitunter mehrere Jahre zurück liegen können. Für gewöhnlich wird die sich entwickelnde Insolvenz von der Unternehmensführung frühzeitig erkannt. Gleichwohl trifft dies auch auf einige gut informierte Gläubiger zu, die ob der bevorstehenden Insolvenz bestrebt sind, ihre offenen Forderungen zügig und vollumfänglich einzuziehen. Ließe man dies ungehindert zu, so würde sich die Forderungseintreibung aller Gläubiger wie ein Windhundrennen darstellen. Dementsprechend hat der Gesetzgeber in den §§ 129 ff. InsO die Möglichkeit der Insolvenzanfechtung geschaffen, um alle Gläubiger gleich zu behandeln. Die Forderung des gut informierten Gläubigers könnte dann vom Insolvenzverwalter angefochten werden mit der Folge, dass die Zahlung wieder in die Insolvenzmasse zurückfließt und zur quotalen Verteilung an alle Gläubiger zur Verfügung steht.
An folgendem Beispiel soll der Sinn der Insolvenzanfechtung verdeutlicht werden, wenn der Schuldner selbst versucht, die Insolvenzmasse vor Antragstellung zu schmälern:
Beispiel:
Der Unternehmer S ist eingetragener Kaufmann. Über sein Unternehmen wurde im Jahr 2012 Insolvenz angemeldet. Bereits im Jahr 2008 wies sein Unternehmen einen Fehlbetrag in Höhe von 50 Mio EUR aus. S verschenkte im Jahr 2008 Grundstücke an seine Kinder und verkaufte das Familienanwesen im Jahr darauf an seine Ehefrau. Wenige Tage vor der Insolvenzantragstellung verkaufte S noch ein Grundstück unter Wert für 2,5 Mio EUR.
Der Insolvenzverwalter wird hier sämtliche Geschäfte anfechten können.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Gesellschaftsrecht in der Insolvenz“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Thomas Dörner, wissenschaftlicher Mitarbeiter, 1. Auflage 2014, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-26-7
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Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Thomas Dörner
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Stand: Mai 2026
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