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Gesellschaftsrecht in Europa - England - Teil 1.6 - die Company limited by shares, (Ltd.): Steuerrecht einer Ltd.

7. Steuerrecht

Eine Limited, deren Betriebsstätte in Deutschland ist, ist nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen UK und Deutschland als in Deutschland ansässig anzusehen. In Deutschland unterliegt ihr nach den deutschen Gewinnermittlungsvorschriften ermittelter Gewinn der Körperschaftssteuer (Fußnote).

Bedeutend günstiger wäre die Anwendung englischen Steuerrechts, weil dort die Steuersätze niedriger sind. Außerdem müssen kleinere Unternehmen keine vollständige Bilanz vorlegen, sondern eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die Abschreibungsmöglichkeiten sind großzügiger als in Deutschland..

Dazu ist es allerdings erforderlich, die Betriebsstätte nach England zu verlegen. Möglich ist dies durch die Einsetzung eines Treuhänders als director , der seinen Lebensmittelpunkt in England hat und der nach außen für die Gesellschaft auftritt, wobei im Innenverhältnis alle Rechte und Pflichten dem eigentlichen Gründer zustehen.Deutsche Kunden zeichnen dann alle Verträge mit der Auslandsgesellschaft und nicht mit der Zweigstelle in Deutschland. Die Rechnungsstellung an den deutschen Kunden erfolgt ebenfalls "nach außen" von der Auslandsgesellschaft. Dies geht natürlich nicht, wenn der "Gegenstand" der Gesellschaft durch das Doppelbesteuerungsabkommen trotzdem eine Betriebsstätte in Deutschland begründet (Fußnote).

Entsprechende Vermittlungen bzw. Tätigkeiten werden im Internet von einer Vielzahl von Anbietern offeriert. Zu warnen ist auf jeden Fall aber vor ,,schwarzen Schafen``.


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Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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