RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 2: Checkliste vor dem Umzug

3. Insolvenz in England: Checkliste für die Zeit vor und bei der Ankunft in England

Lassen Sie sich vor dem Umzug nach England über die rechtlichen Fragen, die vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu prüfen sind, umfassend anwaltlich beraten. Wir helfen Ihnen hier gerne.
Problematisch kann u.a. sein, dass die Summe der ungesicherten Forderungen einen bestimmten Wert nicht unterschreiten darf.

Bei Fehlern droht eine Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das zuständige Gericht.

Wir empfehlen Ihnen - selbstverständlich deutschsprachige - erfahrene Dienstleister in England, die Ihnen in den praktischen Fragen eines Umzugs und eines Lebens in England zur Vorbereitung der Insolvenz beistehen und Sie in den alltäglichen praktischen Problemen unterstützen. Hier ist die Erfahrung eines Dienstleisters, der die Gegebenheiten vor Ort genau so kennt wie die typischen Probleme eines deutschen oder österreichischen Zuzüglers mit insolvenzrechtlichem Hintergrund, viel Geld und Zeit wert.

a. Checkliste: Vor der Ankunft in England / GB

  • Besuchen Sie ggf. einen Sprachkurs, um Ihre Englischkenntnisse aufzufrischen. Gute Sprachkenntnisse erleichtern die gesellschaftliche Integration. Außerdem ist Englisch die Gerichtssprache beim Insolvenzgericht.
  • Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Personalausweises sowie Ihres Reisepasses.
  • Planen Sie sorgfältig, wie viel Geld Sie in England benötigen. Dabei handelt es sich u.a. um:
    • Aufwendungen für den Lebensunterhalt einschließlich monatliche Fixkosten (Fußnote) während der notwendigen Aufenthaltsdauer
    • Reise- und Unterkunftskosten
    • Honorar für die Beratung durch einen englischen Fachanwalt für Insolvenzrecht und Hilfestellung,
    • Gemeindesteuern
    • Gebühren für die Eintragung bei der Arbeitnehmerregistrierungsstelle (Fußnote)
    • Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände, Mobiliar, Haushaltsgeräte
    • Notwendige Ressourcen im Fall einer Existenzgründung
  • Nach den Regelungen der britischen Behörde für Zölle und Verbrauchssteuer (Fußnote) dürfen bestimmmte Gegenstände nicht in das Vereinigte Königreich eingeführt werden. Der Dienstleister vor Ort unterstützt Sie hierbei.
  • Lassen Sie sich von Ihrer Bank beraten, wie Sie am günstigsten Geld ins Vereinigte Königreich überweisen können. Nehmen Sie am besten neben Bargeld auch Reiseschecks mit.
  • Hinterlassen Sie ein geklärtes Umfeld in Deutschland.

b. Checkliste: Nach der Ankunft in England

  • Der von uns empfohlene deutschsprachige englische Dienstleister empfiehlt Ihnen geeignete Hotels, bis Sie eine eigene Wohnung gefunden haben. Als deutscher oder österreichischer Staatsbürger sind Sie im Vereinigten Königreich aufenthaltsberechtigt. Sie müssen daher keine gesonderte Aufenthaltsgenehmigung beantragen oder sich polizeilich melden.
    Alternativ kann eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Mit dieser fünf Jahre gültigen Genehmigung wird Ihnen bescheinigt, dass Sie nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft berechtigt sind, sich im Vereinigten Königreich aufzuhalten. Unser lokaler Partner unterstützt Sie gegebenenfalls bei der Entscheidung und Anmeldung.
  • Der von uns empfohlene deutschsprachige Dienstleister in England empfiehlt Ihnen geeignete Banken für die Eröffnung eines Kontos. Das erfolgt in der Regel innerhalb kurzer Zeit. In England gibt es kein Meldegesetz. Deshalb ist es nicht einfach, sich zu legitimieren. Der Dienstleister berät Sie, wie Sie kurzfristig ein Konto eröffnen können und die erforderliche Identitätsfeststellung bei der Bank abgewickelt werden kann und wie Sie einfach nund sicher an eine EC-Karte kommen. Das Servicepaket eines einfachen Kontos umfasst u.a. die Online-Kontoführung, einen monatlichen Kontoauszug, und eine EC-Karte.
  • Der Dienstleister unterstützt Sie bei der Suche einer geeigneten Wohnung.

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zum folgenden Teil des Buches

 

Links zu allen Beiträgen der Serie RSB in GB

Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: September 2010


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Gründer und Managing Partner der Kanzlei Brennecke & Partner. Er ist überwiegend im Bereich des Insolvenzrechts für Unternehmer und Unternehmen tätig.

Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden  Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung unter dem Blickwinkel des Unternehmens als Vermögensbestandteil des Gesellschafters. Er vertritt bei unzulässigen oder unbegründeten Insolvenzanträgen. Rechtsanwalt Brennecke verhandelt mit Insolvenzverwaltern hinsichtlich des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz zum Zwecke der Unternehmensfortführung durch Investoren oder Familienangehörige. Weiter vertritt Rechtsanwalt Brennecke bei Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus Anfechtung gegen Gesellschafter, Familienangehörige oder Dritte sowie bei (den häufig unterschätzten) Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.   

Er berät Insolvenzschuldner hinsichtlich der Erlangung der Restschuldbefreiung und der hierfür erforderlichen Obliegenheiten und vertritt im gesamten Insolvenzverfahren um sicherzustellen, dass der Schuldner die an ihn gestellten Obliegenheitsanforderungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung (die über das hinausgehen, was ein Insolvenzverwalter vom Schuldner verlangt und verlangen darf) erfüllt. Der Irrtum, dass Insolvenzschuldner alleine dann schon Restschuldbefreiung erhielten, wenn sie alle Anforderungen des Insolvenzverwalters erfüllen, ist leider immer noch weit verbreitet.

Rechtsanwalt Brennecke berät Schuldner über das Vorgehen bei der Nutzung der Alternativen des europäischen Insolvenzrechts zur Restschuldbefreiung. In wenigen speziellen Fällen bietet ausländisches Insolvenzrecht Vorteile.

Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so

  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-267
  • "Die Limited in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Restschuldbefreiung", 2006, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7 
  • "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-1
  • "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
  • "Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen", ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6 
  • "Das Recht der GmbH", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, 2014, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8

Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so

  • „Selbständigkeit in der Insolvenz“
  • „Schutzschirm und Eigenverwaltung“
  • „Die Liquidation von Kapitalgesellschaften“

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein und Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.  Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißtdas eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters 
  • Selbständigkeit in der Insolvenz – die große Chance des Neustarts


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 


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