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Einführung ins Erbrecht - Teil 1: Gesetzliche Erbfolge - 1. Kinder und Enkel

Erben 1. Ordnung sind die Kinder und Enkel des Erblassers. Wenn die Kinder nicht mehr leben - aber Enkel vorhanden sind - treten die Enkel an ihre Stelle. Sind weder Kinder noch Kindeskinder vorhanden, erben die Großeltern oder andere Erben der 2. Ordnung)

Beispiel:
Frau L hat zwei Kinder; einen Sohn und eine jüngere Tochter. Nach dem Tod von Frau L erben die beiden Kinder zu gleichen Teilen.

Beispiel:
Frau L hinterlässt einen Sohn und eine Tochter. Beide Kinder haben ein Kind (Enkel). Alle vier Personen sind zwar Erben der 1. Ordnung,. es erben aber nur der Sohn und die Tochter von Frau L. Die Enkel von Frau L werden von der Erbfolge ausgeschlossen.

Beispiel:
Frau L hat neben Kindern und Enkeln noch Eltern und Geschwister . Diese werden als gesetzliche Erben 2. Ordnung von der Erbfolge ausgeschlossen. In diesem Fall erben nur die Tochter und der Sohn von Frau L.

Beispiel:
Der Sohn von Frau L Sohn ist vor ihr verstorben. Er hinterlässt Zwillinge. Gesetzliche Erben sind die Tochter von Frau L und die Zwillinge des Sohns. So erbt von Frau L die Tochter die Hälfte des Vermögens. Die beiden Enkelkinder (Zwillinge) teilen sich die andere Hälfte des Erbes, das zu Lebzeiten ihr Vater geerbt hätte. Die Zwillinge erben je ¼ des Vermögens von Frau L.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke, Dr. Maren Augustin und Isabell Hartung, ISBN 978-3-939384-17-5.


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Kontakt:


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

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