17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen - Teil 02 - Grundgedanke. Geltungsbereich und Systematik

1.2. Grundgedanke, Geltungsbereich und Systematik von 17 UWG

Nicht nur Großunternehmen, sondern auch kleinere und mittelständische Unternehmen sind gezwungen, Bereiche Ihres Unternehmens vor unredlichen Eingriffen zu schützen. Hierfür gewährt § 17 UWG Schutz vor Eingriffen von externen Mitbewerbern sowie Schutz gegen Schädigungen durch eigene Mitarbeiter.
Diesem Grundgedanken steht das Interesse der Arbeitnehmer gegenüber, nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen die gewonnenen Erfahrungen und Kenntnisse nutzen zu können.

1.3. Geltungsbereich von 17 UWG

Vom Schutzbereich der Norm werden in erster Linie Taten, die im Inland verübt wurden, erfasst. Durch den Verweis in § 17 Abs. 6 UWG auf § 5 Nr. 7 des Strafgesetzbuches wird der Geltungsbereich der Norm auf im Ausland begangene Handlungen ausgeweitet.

1.4. Systematik von 17 UWG

Innerhalb des § 17 UWG werden die drei Tatbestände unterschieden:

  • Geheimnisverrat: der Geheimnisverrates durch Beschäftigte (Abs. 1)
  • Betriebsspionage: die Betriebsspionage durch Beschäftigte oder Dritte (Abs. 2 Nr. 1)
  • Geheimnisverwertung: die unbefugte Verwertung rechtswidrig erlangter Geheimnisse (Abs. 2 Nr. 2).

Als gemeinsame Voraussetzung muss bei allen drei Tatbeständen ein schutzfähiges Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis vorhanden sein.

Die Regelung des § 17 Abs. 3 UWG stellt den Versuch der Begehung einer drei Tatbestände des § 17 UWG unter Strafe.

Während § 17 Abs. 5 UWG die Voraussetzungen für die Strafverfolgung regelt, ist nach § 17 Abs. 4 UWG für besonders schwere Fälle ein verschärftes Strafmaß vorgeschrieben.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ von Harald Brennecke, auf Vertriebsrecht spezialisierter Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, und Oliver Ahnseel wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-38-0


 

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Stand: Januar 2015


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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke berät und vertritt als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Verstößen im Bereich des unlauteren Wettbewerbs, sei es im außergerichtlichen Bereich der Abmahnungen und Abschlussschreiben, im Bereich der einstweiligen Verfügungen oder in gerichtlichen Hauptsacheverfahren und wehrt unberechtigte Abmahnungen ab. Er verhandelt Vertragsstrafevereinbarungen zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr zwischen Verletzern und Verletzten.
Er prüft Werbeauftritte und Werbemaßnahmen wie Internetseiten, Onlineshops, Firmenauftritte, Prospekte und AGB auf wettbewerbswidrige Inhalte zur Vermeidung von Abmahnrisiken. 
Rechtsanwalt Brennecke berät Unternehmer beim Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten.  Er ist im Bereich der UWG-Straftaten als Srafverteidiger und bei der Ermittlung und Dokumentation von Straftaten und der Erstellung von Strafanzeigen tätig, unter anderem bei Strafbarer Werbung, 16 UWG oder Verrat von Geschäftsgeheimnissen, 17 UWG, wie z.B. die unberechtigte Verwendung von Kundendaten.

Harald Brennecke hat im unter anderem veröffentlicht:

  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0.
  • "17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“, 2015, ISBN 978-3-939384-38-0, Verlag Mittelstand und Recht
  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • "Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-08-3
  • "Markenrecht - eine Einführung Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung ", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-22-9

Weitere Veröffentlichungen von Harald Brennecke sind in Vorbereitung, unter anderem zum Thema

  • Recht im Marketing

 Harald Brennecke ist Dozent für Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Lizenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. 
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Strategische Ausrichtung von Unternehmen aus wettbewerbsrechticher Sicht
  • Markenschutzstrategien als betriebswirtschaftliches Instrument
  • Onlineshops rechtssicher gestalten
  • Lizenzvertragsgestaltung
  • Der Gebrauchtsoftwarekauf
  • Vertriebslizenzen in Recht und PraxisK

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, unter: 
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