PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 2.4. Außergerichtliche Schuldenbereinigung : Prüfung der Gläubigerforderungen
2.4. Prüfung der mitgeteilten Forderungen und Ausarbeitung eines Schuldenbereinigungsplans
Sobald die Forderungsaufstellungen aller Gläubiger vorliegen, hat der Schuldner die geltend gemachten Forderungen zu überprüfen.
Dabei prüft der Schuldner, ob er die ihm mitgeteilte Forderung nicht bereits (teilweise) beglichen hat, d.h., ob der Gläubiger alle seine (Raten-)Zahlungen berücksichtigt hat. Ebenso überprüft er, ob der Gläubiger nicht eine Forderung gegen ihn vergessen hat, an die sich der Schuldner jedoch erinnert.
Die Überprüfung ist wichtig, da bei der Angabe von falschen oder unvollständigen Forderungen im späteren Insolvenzantrag eine beantragte Restschuldbefreiung nach § 290 I Ziff. 6 InsO versagt werden könnte.
Nochmals: ein Schuldner hat in der Regel keine Nachteile, wenn er alle Forderungen der Gläubiger benennt, da die von ihm zur Erlangung der Restschuldbefreiung zu zahlende Summe sich nicht an der Höhe seiner Schulden bemisst, sondern durch die Höhe seines Einkommens während der 6 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestimmt wird. Eine „vergessene“ Forderung gefährdet dagegen die Restschuldbefreiung nachhaltig.
Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan
Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan ist der wesentliche Bestandteil der außergerichtlichen Verhandlungen. Der Schuldner unterbreitet seinen Gläubigern mit der Vorlage des Plans einen Vorschlag zur Regulierung seiner bestehenden Verbindlichkeiten.
Eine außergerichtliche Einigung hat für den Schuldner erhebliche zeitliche und auch finanzielle Vorteile. Er sollte daher grundsätzlich bereit sein, an seine Gläubiger Zugeständnisse zu machen, die über die Regelungen des gerichtlichen Verfahrens hinaus gehen.
Die Ausgestaltung des außergerichtlichen Plans unterliegt der Privatautonomie und ist daher inhaltlich gerichtlich nicht überprüfbar.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung" von Harald Brennecke, Dr. Maren Augustin und Markus Jauch. ISBN 978-3-939 384-13-71
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Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
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Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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