Vereinspraxis im Arbeitsrecht - Pflichten des Vereins: Teil 1. Hauptpflichten und Nebenpflichten
1. Pflichten des Vereins: Hauptpflichten und Nebenpflichten
1. Hauptpflichten
Hauptpflicht des Vereins als Arbeitgeber ist die Vergütung der von den einzelnen Arbeitnehmern erbrachten Arbeitsleistungen. Ihr direkt zugeordnet sind die Pflicht der Entgeltfortzahlung insbesondere im Urlaubs- oder Krankheitsfall, sowie die in Bezug auf die Arbeitsvergütung bestehenden Nebenleistungspflichten wie Auskunfts-, Rechenschafts- und Aufklärungspflicht.
2. Nebenpflichten
Daneben treffen den Verein zahlreiche Nebenpflichten, die sich aus der allgemeinen Fürsorgepflicht eines jeden Arbeitgebers gegenüber seiner Arbeitnehmer ergeben und dessen Schutz dienen. Die allgemeine Fürsorgepflicht hat nach ständiger Rechtsprechung zum Inhalt, „die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Interessen des Betriebes und der Interessen der anderen Arbeitnehmers des Betriebes nach Treu und Glauben billiger Weise verlangt werden kann“. Darunter fällt im wesentliche die körperliche Integrität des Arbeitnehmers, dessen Persönlichkeitsrecht und sein Vermögensinteresse. Diese weit reichende Pflicht wird teils durch gesetzliche Vorschriften, teils durch die Rechtsprechung konkretisiert. Dazu einige Beispiele:
- Der Verein ist verpflichtet, dem Anspruch seiner Arbeitnehmer auf tatsächliche Beschäftigung nachzukommen
- Nach § 618 BGB ist der Verein verpflichtet, die Arbeitsstätten der Arbeitnehmer und deren Arbeitsmittel so einzurichten und zu unerhalten, dass diese gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt wird, wie die Natur des Betriebes und der Arbeit es gestatten
- Nach § 5 Abs. 1 ArbStättV ist der Arbeitgeber verpflichtet entsprechende Maßnahmen zutreffen, damit die nicht rauchenden Arbeitnehmer wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt werden
Auszug aus dem Buch „ Der Verein als Arbeitgeber – Vereinspraxis im Arbeit-, Sozial-, und Lohnsteuerrecht und Personalwesen“ von Marc Wandersleben und Isabell Hartung, Verlag Mittelstand und Recht, 2008
Stand: November 2025
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