Welche Mängel kann der Arbeitsvertrag haben?


Aus dem Gesetz ergeben sich eine Reihe allgemeiner Gründe für die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes. Im Arbeitsrecht kommen insbesondere nachfolgende Nichtigkeitsgründe vor:

Einer der Vertragspartner ist nicht geschäftsfähig nach § 105 BGB.
Gegen eine Formvorschrift wurde verstoßen (§ 125 BGB). Zu den gesetzlichen Formvorschriften zählen auch solche, die sich aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.
Es wurde gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen (§ 134 BGB).
Der Arbeitsvertrag war sittenwidrig oder Wucher (§ 138 BGB).
Der Arbeitsvertrag war ein Scheingeschäft (§ 117 GBG).

Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein eines wirksamen Rechtsgeschäftes hervorrufen, hingegen die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundenen Rechtswirkungen nicht eintreten lassen wollen.



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Stand: 07.06.2008


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