Was ist der Restwert?

Der Restwert des Fahrzeuges ist der Wert, zudem das verunfallte Fahrzeuge im unrepariertem Zustand veräußert werden kann. Die Versicherer haben in der Regel das Interesse, den Restwert möglichst hoch anzusetzen. Um so höher der Restwert ausfällt, um so weniger muss der Versicherer leisten. Der Restwert wird von der Leistung des Versicherers auf den Wiederbeschaffungswert abgezogen.

Demzufolge gibt es um den Restwert des Fahrzeuges viele Streitigkeiten mit den Versichrern. Eine rechtliche Beratung ist angezeigt. Der Geschädigte kann sich bei der Bestimmung des Restwertes nicht auf ein einziges Angebot verlassen. Im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht hat er den beschädigten Pkw optimal zu verwerten. Kommt er dem nicht nach, kann der Versicherer ihn auf den höheren Restwert verweisen. Der Versicherer rechnet dann den Wiederbeschaffungswert so ab, als wäre der höhere Restwert erzielt wurden. Die geht zulasten des Geschädigten. Der Geschädigte muss jedoch nicht auf dem "Sondermarkt für Unfallwagen" verkaufen. Ihm sind keine überobligationsmäßigen Anstrengungen aufzuerlegen. Streitig ist jedoch, wann dieser Sondermarkt und die überobligationsmäßigen Anstrengung beginnen. Teilweise wird die Ansicht vertreten, dass auch Internetplattformen zwischenzeitlich vom Geschädigten zu nutzen sind. Liegt eine Restwertermittlungen eines Sachverständigen vor, kann sich der Geschädigte grundsätzlich auf diese Bewertung verlassen.

Tipp: Es sollten mindestens drei Restwertangebote bei regionalen Kraftfahrzeughändlern/ Werkstätten/ Verwertern/ Internetplattformen eingeholt werden. Auch eine Abstimmung mit der gegnerischen Versicherung, welche der Rechtsanwalt vornehmen sollte, schafft hier Sicherheit.


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Stand: Mai 2006


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Portrait Michael-Kaiser Michael Kaiser, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Michael Kaiser berät auf den Gebieten des zivilen Verkehrsrechts (insbesondere bei Verkehrsunfällen) und im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten und im Verkehrsstrafrecht.

Der besondere Schwerpunkt von Michael Kaiser liegt im Bereich der Fahrverbote und Führerscheinentzugsverfahren. Er vertritt Betroffene mit dem Ziel, den Führerscheinentzug zu vermeiden, sei es wegen Fehlern im Messverfahren, Fehlern der Beschilderung oder beruflichen Umständen, die den Führerscheinentzug zu einer besonderen Härte machen würden, so dass eine erhöhte Geldstrafe den Führerscheinentzug entfallen lassen kann.

Rechtsanwalt Kaiser ist seit vielen Jahren im gesamten Verkehrsrecht tätig. Er berät und vertritt bei Verkehrsunfällen und übernimmt alle notwendige Korrespondenz mit Versicherungen, Gutachtern, Zeugen und Polizei. Er macht nicht nur den Fahrzeugschaden für Sie geltend, sondern prüft alle denkbaren Ansprüche, vom Verdienstausfall über Schmerzensgeld und Schadensersatz bis zum Ersatz von Mietwagenkosten, Urlaubsverlust bis hin zum Wertverlust bei Fahrzeugen aufgrund von Reparaturen. Er prüft Versicherungsrückstufungen und verhandelt mit Versicherungen über angemessene Entschädigungen.

Er wehrt unberechtigte Ansprüche gegen vermeintliche Unfallverursacher ab.
Er vertritt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, von der Geschwindigkeitsüberschreitung bis zur Alkoholfahrt, und hilft bei drohendem Führerscheinverlust oder Punkten in Flensburg sowie bei Verkehrsstraftaten.

Rechtsanwalt Kaiser bereitet derzeit eine Veröffentlichung vor zum Thema:

  • Fahrverbot und Führerscheinentzug

Rechtsanwalt Kaiser ist Dozent für Verkehrsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
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  • Versicherungspraxis im Verkehrsrecht
  • Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen – Tricks und Tücken
  • Drohenden Führerscheinverlust vermeiden – Möglichkeiten und Handlungsspielräume 
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