Vor der Insolvenz: Verhandlung von Sanierungsvergleichen mit Gläubigern zur Insolvenzvermeidung bei Einzelpersonen und Unternehmen
Eine Insolvenz ist immer eine unangenehme Situation. Es verlieren alle Beteiligte: der Schuldner genauso wie die Gläubiger.
In der Insolvenz eines Unternehmens erhalten ungesicherte Gläubiger durchschnittlich eine Quote von 3 %. Damit lässt sich oft gerade einmal der Aufwand der Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter abdecken.
Den größten Anteil der Insolvenzmasse erhalten die Insovenzverwalter selbst. Von den ersten 50.000 € Insolvenzmasse erhalten Sie rund 37 %, von den ersten 100.000 € rund 23 %, von den ersten 500.000 € rund 8,5 % als Honorar.
Dieses Geld steht naturgemäß den Gläubigern nicht mehr zur Verteilung zur Verfügung.
Für die Gläubiger eines Unternehmens kann es daher sehr interessant sein, anstatt eines drohenden Insolvenzverfahrens einen Vergleich zur Vermeidung einer Insolvenz zu schließen.
Die Verhandlungen hierzu kann erfahrungsgemäß nicht der Inhaber des Unternehmens selber führen. Es bedarf eines erfahrenen Dritten, der die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen so transparent darstellen kann, dass die Gläubiger dieser Darstellung und dem Verhandlungspartner vertrauen, und akzeptieren, dass die vorgeschlagene Lösung für sie günstiger ist als ein Insolvenzverfahren.
Wir haben bereits erfolgreiche Vergleichsverhandlungen für von der Insolvenz gefährdete Unternehmen geführt, bei denen knapp 300 Gläubiger beteiligt waren und eine Schuldensumme von rund dreieinhalb Millionen Euro verglichen wurde.
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Stand: Dezember 2025