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Vor der Insolvenz: Unternehmenssanierung: Beseitigung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Wir beraten Geschäftsführer und Gesellschafter über die Instrumente, mit denen die Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beseitigt werden können.
Neben den allgemein bekannten Instrumenten

  • Stundung,
  • Darlehenseinbringung,
  • Rangrücktritt oder
  • Protektoratserklärungen

kennen wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung noch etliche weitere eher unbekannte Möglichkeiten, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beseitigen zu können.

  • Wir beraten und bei der Erstellung von Überschuldungsbilanzen und Fortführungsprognosen und erstellen diese für unsere Mandanten.
    Wir arbeiten dabei eng mit den Steuerberatern unserer Mandanten zusammen.
  • Wir erstellen Sicherheitenspiegel und prüfen die Sicherheitenlage.
    Oft stellen wir Vermögen fest, welches entgegen der Annahme der Geschäftsführer oder Gesellschafter nicht als Sicherheit vergeben wurde. Hier ergeben sich Möglichkeiten, zusätzliche Liquidität zu generieren.
  • Wir analysieren die Sicherheitensituation einzelner Gläubiger, insbesondere beteiligter Banken, und verhandeln für die Geschäftsführer mit den Banken auf der Grundlage der von einem Insolvenzverwalter gegebenenfalls aufgrund von Insolvenzanfechtungen beanspruchten Rückzahlungen.
  • Wir analysieren die privaten Verpflichtungen von Gesellschaftern und Geschäftsführern im Falle einer Insolvenz;
    zuweilen sind im Falle einer Insolvenz aufgrund privater Sicherheiten so hohe Zahlungen zu erbringen, dass der Weg über die Insolvenz (z.B. mittels übertragender Sanierung oder Insolvenzplan) für die betroffenen Gesellschafter und Geschäftsführer die günstigere Option ist.

Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: November 2025

Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.