Vor der Insolvenz: Schutz des Unternehmervermögens vor der Unternehmensinsolvenz
Wir analysieren an die Vermögenslage von Unternehmensinhabern und Geschäftsführern und entwickeln und empfehlen Instrumente, mit denen die privaten Vermögenswerte aus dem Risiko einer Insolvenz des Unternehmens geschützt werden können.
Wir berücksichtigen die Anfechtungsmöglichkeiten von Insolvenzverwaltern, die Rechtshandlungen bis 10 Jahre vor Insolvenzantrag rückgängig machen können.
Wir analysieren die Sicherheitenlage, das heißt, welche Vermögenswerte als Sicherheiten für das Unternehmen belegt sind. Wie entwickeln Strategien, um Vermögenswerte vor dem Zugriff der Sicherungsnehmer so weit als möglich zu schützen.
Wir zeigen Möglichkeiten auf, wie privates Vermögen pfändungssicher gemacht werden kann.
Wir analysieren die Vermögenslage naher Angehöriger, prüfen, inwieweit Gläubiger des Unternehmens oder Insolvenzverwalter hierauf Zugriff nehmen könnten, und entwickeln Strategien, das Vermögen so weit als zulässig zu schützen.
Die Möglichkeiten zur Sicherung privaten Vermögens sind umso größer, je früher die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden. Naturgemäß kann in einer laufenden Insolvenz nur noch wenig gesichert werden; hier liegt der Schwerpunkt auf der Abwehr unberechtigter Ansprüche des Insolvenzverwalters und von Sicherungsnehmern. Je weiter eine Insolvenz noch entfernt ist, desto wirkungsvoller kann privates Vermögen gesichert werden.
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Stand: Dezember 2025