Vor der Insolvenz: Geschäftsführerhaftung: Beratung des Geschäftsführers in Krise und Insolvenz
Die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft ist das letzte große Abenteuer unserer westlichen Zivilisation. Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass die meisten Geschäftsführer die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Risiken und Haftungsgefahren, denen sie in ihrer Tätigkeit als Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft ausgesetzt sind, nicht kennen.
Die Risiken der Geschäftsführung steigen in der Krise und der Insolvenz einer Kapitalgesellschaft nochmals drastisch an.
Um nur einige Stichpunkte zu nennen:
- Haftung für nicht abgeführte Lohnsteuer
- Haftung für nicht abgeführte Sozialabgaben
- Haftung für nicht abgeführte Umsatzsteuer
- Haftung für Bestellungen, die nicht sicher bezahlt werden können
- Haftung für nicht vollständig oder zu spät erstellte Buchführung oder Bilanzen
- Haftung für nicht oder zu spät gestellte Insolvenzanträge
Wir beraten Geschäftsführer am liebsten zeitlich weit vor einer Krise der von ihnen geführten Gesellschaft. Eine solche Beratung dauert in der Regel ca. 2 Stunden und wird mit einem pauschalen Honorar deutlich unterhalb des bei uns üblichen Stundensatzes abgegolten. Sollte die Firma nun in eine Krise geraten, weiß der Geschäftsführer, mit welchen Maßnahmen er seine Haftung im fünfstelligen oder sechsstelligen Bereich vermeiden kann.
Wir beraten Geschäftsführer auch während der Krise ihrer Gesellschaft. Ihr Erfolg in der Regel eine Erstberatung von 2-3 Stunden zu einem Pauschalhonorar mit nachfolgender weiterer Begleitung in der Krise.
Wir beraten beider Vermeidung von Haftungstatbeständen der Geschäftsführer und hinsichtlich der sinnvollsten Schritte, um die Krise für die Gesellschaft zu bewältigen.
Wir beraten Geschäftsführer bei der Insolvenzantragstellung für die Gesellschaft. Wir wissen, was Insolvenzverwalter brauchen, und wie man mit einer optimalen Antragstellung die haftungsrechtlichen Folgen für Geschäftsführer drastisch verringern kann.
Wir begleiten Geschäftsführer in der Insolvenz ihrer Gesellschaft. Wir vertreten ihre Interessen gegenüber Insolvenzverwaltern und sorgen für einen reibungslosen Ablauf, um Haftungstatbestände, wie Insolvenz weiter gegen Geschäftsführer geltend machen könnten, soweit irgend möglich zu verhindern.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Dezember 2025