Vor der Insolvenz: Beratung von Unternehmern und Unternehmen zur Vermeidung von Insolvenzrisiken
Die Geschäftsführung eines Unternehmens insbesondere beim kleinen Mittelstand wird nur selten von einem gelernten Betriebswirt, sondern von einem Techniker oder Dienstleister ausgeübt wird. Daraus ergeben sich naturgemäß betriebswirtschaftliche Defizite. Ein Handwerker, Arzt, Ingenieur oder Architekt beherrscht naturgemäß sein Fach besser als jemand der dies einige Jahre studiert hat.
Der typische Geschäftsführer eines (kleineren) Mittelständlers führt sein Unternehmen
mit Hilfe von zwei Instrumenten: dem Bauch und dem Kontostand.
Die Buchführung, die Steuerberater zur Abrechnung an das Finanzamt vornehmen, ist leider nicht geeignet, an eines dieser beiden Instrumente anzudocken. Obwohl nur Kapitalgesellschaften zur Bilanzierung verpflichtet sind, wird auch in vielen Einzelfirmen unterhalb der Umsatzgrenze ab der ebenfalls zu bilanzieren ist, eine doppelte Buchführung (Bilanzierung) vorgenommen, die noch wesentlich schwerer zu verstehen ist als eine Einnahmen-/Überschussrechnung (EÜR, 4/3-Rechnung). Die Bilanzierung hat den Nachteil, dass sie überhaupt nicht mehr an Kontostände anschließt und damit eine intuitive Unternehmensführung erschwert und zu einem hohen Risiko macht.
Wir aufgrund unserer insolvenzrechtlichen, steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Erfahrung kennen wir die Instrumente, mit denen auf einfache Weise die Liquidität und die Gewinnerwartung eines Unternehmens so transparent dargestellt werden kann, dass auch ein Nichtbetriebswirt dies mit Leichtigkeit verstehen kann.
Daneben beraten wir Unternehmensinhaber wie Geschäftsführer über die im Falle einer Insolvenz für sie selbst entstehenden Risiken.
Um nur einige Stichpunkte zu nennen:
- Haftung für nicht abgeführte Lohnsteuer
- Haftung für nicht abgeführte Sozialabgaben
- Haftung für nicht abgeführte Umsatzsteuer
- Haftung für Bestellungen, die nicht sicher bezahlt werden können
- Haftung für nicht vollständig oder zu spät erstellte Buchführung oder Bilanzen
- Haftung für nicht oder zu spät gestellte Insolvenzanträge
- Haftung aufgrund privater Bürgschaften
Wir beraten zugleich über die Möglichkeiten untrennbarer Alterssicherungen und über die Aspekte der Trennung von Privatvermögen und Firmenvermögen.
Unternehmensinhaber und Geschäftsführer können durch unserer Empfehlungen im Falle einer Insolvenz ihrer Firma in aller Regel fünf- bis sechstellige Beträge sichern.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: November 2025