Vertretung bei Kündigung und Auseinandersetzung von Franchiseverträgen
Im Falle der Beendigung eines Franchiseverhältnisses führen wir die erforderlichen Abwicklungsverhandlungen.
Wir beraten hinsichtlich den Übernahmeproblemen des Franchiseunternehmens an einen Nachfolger.
Wir machen eventuelle Ansprüche auf Handelsvertreterausgleich geltend, soweit diese dem Franchisenehmer analog § 89 HGB zustehen.
Zur Vermeidung von zeit- und kostenaufwändigen Gerichtsprozessen bemühen wir uns regelmäßig um eine außergerichtliche Einigung. Eine fundierte Darstellung der Rechtspositionen und einer so weit als möglich verbindliche Verhandlungsführung mit den Vertretern der Gegenseite führt hier oft zu Ergebnissen, die andernfalls nur durch Nerven aufreibende Gerichtsverfahren erreicht werden könnten.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Dezember 2025