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Vertretung bei Kündigung und Auseinandersetzung von Franchiseverträgen


Im Falle der Beendigung eines Franchiseverhältnisses führen wir die erforderlichen Abwicklungsverhandlungen.

Wir beraten hinsichtlich den Übernahmeproblemen des Franchiseunternehmens an einen Nachfolger.

Wir machen eventuelle Ansprüche auf Handelsvertreterausgleich geltend, soweit diese dem Franchisenehmer analog § 89 HGB zustehen.

Zur Vermeidung von zeit- und kostenaufwändigen Gerichtsprozessen bemühen wir uns regelmäßig um eine außergerichtliche Einigung. Eine fundierte Darstellung der Rechtspositionen und einer so weit als möglich verbindliche Verhandlungsführung mit den Vertretern der Gegenseite führt hier oft zu Ergebnissen, die andernfalls nur durch Nerven aufreibende Gerichtsverfahren erreicht werden könnten.




Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025

Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.