Vertragsrecht: Unwirksame Klauseln über Preisnebenabreden in AGB eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets

| Verlangt ein Onlineanbieter von Veranstaltungstickets in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Fußnote) von seinen Kunden besondere Entgelte beim Bezug von online erworbenen Veranstaltungstickets für den Versand (Fußnote) bzw. den Selbstausdruck der Tickets (Fußnote), sind diese Klauseln unwirksam. |

Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht (Fußnote) Bremen im Fall eines Unternehmens, das über ein Onlineportal einen Telemediendienst betreibt, der Tickets für Veranstaltungen beschafft, vermittelt und den Kunden zur Verfügung stellt. Das Unternehmen bietet für die Tickets u.a. einen sogenannten Premiumversand für 29,90 EUR an. Weiterhin wird die Option „ticketdirekt“ angeboten. Dabei druckt sich der Kunde das Ticket über den eigenen PC aus. Hierfür wird ein Preis von 2,50 EUR verlangt. Beide Beträge werden innerhalb des Bestellvorgangs auf den sog. „Normalpreis“ des Tickets aufgeschlagen, der nach den Geschäftsbedingungen des Anbieters bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer, die Vorverkaufsgebühr und eine Bearbeitungsgebühr enthält.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vor dem Landgericht (Fußnote) Bremen ein Urteil erwirkt, das die genannten Klauseln für unwirksam erklärt (Fußnote). Gegen dieses Urteil richtete sich die vor dem OLG Bremen geführte Berufung des Unternehmens.

Das OLG hat die Berufung zurückgewiesen und das Urteil des LG bestätigt. Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei den oben genannten Klauseln um sogenannte Preisnebenabreden, die einer inhaltlichen Kontrolle durch die Gerichte unterworfen seien. Die Klauseln seien intransparent. Die Option „Premiumversand“ enthalte, wie sich schon aus der mit 29,90 EUR mitgeteilten Höhe ergebe, neben den reinen Aufwendungen für den Versand des Tickets Bearbeitungsgebühren in unbekannter Höhe, obwohl derartige Bearbeitungsgebühren bereits in dem sogenannten Normalpreis des Tickets enthalten sein sollen. Zudem lasse sich das Unternehmen damit die von ihm erbrachte Vermittlungstätigkeit vergüten, obwohl es diese Tätigkeit nach eigener Darstellung im Interesse des Veranstalters erbringe. Schließlich wälze das Unternehmen damit Aufwand für Tätigkeiten auf den Kunden ab, die es vertraglich ohnehin schulde bzw. die es im eigenen Interesse erbringe. Das Vorstehende gelte im Prinzip auch für die im sogenannten ticketdirekt-Verfahren verlangte Pauschale von 2,50 EUR. Hier komme noch hinzu, dass dem Unternehmen bei dieser Art der Ticketübermittlung keine eigenen Aufwendungen entstehen, deren Ersatz es möglicherweise verlangen könne. Vielmehr übermittle es dem Kunden bei dieser Option lediglich einen Link. Mit dem könne der Kunde auf ohnehin im Computersystem der Beklagten vorhandene elektronische Daten zugreifen.

Quelle | OLG Bremen, Urteil vom 15.6.2017, 5 U 16/16, Abruf-Nr. 196308 unter www.iww.de.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 10-2017


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat AGB-Recht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Michael-Kaiser Michael Kaiser, Rechtsanwalt

Michael Kaiser entwirft, prüft und überarbeitet seit vielen Jahren Allgemeine Geschäftsbedingungen für mittelständische Unternehmen.
Er bearbeitet klassische AGB wie Fernabsatzvereinbarungen, Widerrufsbelehrungen, Einkaufsbedingungen, Bestellbedingungen, Lieferbedingungen oder Datenschutzvereinbarungen. Daneben prüft er die AGB-Rechts-Konformität von Verträgen, die zu mehrfacher Benutzung bestimmt sind und damit bereits AGB darstellen, wie z.B. Rahmenverträge, Kooperationsverträge, Mietverträge oder Kaufverträge.

Michael Kaiser hat im AGB-Recht veröffentlicht:

  • Einführung ins Recht der AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen in der rechtlichen Praxis, 2014, Michael Kaiser und Sebastian Galle, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-36-6

  • AGB-Recht – eine Einführung in das Recht der AGB; Anwendung und Fallen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-36-6

Rechtsanwalt Michael Kaiser ist Dozent für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zum Thema:

  • AGB und ihre Anwendung – Mitarbeiterschulung; Fallen in der Praxis
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen im Onlinehandel und Fernabsatz
  • Widerrufsbedingungen im Fernabsatz: Gestaltung und Anwendung
  • Haftungsbegrenzung in AGB: Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Michael Kaiser unter:
Mail: kaiser@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Portrait Monika-Dibbelt Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Dibbelt prüft AGB und AVB auf Rechtswirksamkeit und Wettbewerbsverstöße. Sie erstellt neue und überarbeitet bestehende AGB und passt Ihr „Kleingedrucktes“ an die aktuelle Rechtsprechung an, um Abmahnungen von Konkurrenten wegen unzulässiger AGB zu vermeiden und rechtssichere Vertragsgrundlagen zu schaffen. Rechtsanwältin Dibbelt erstellt neue AGB wie  Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen und andere Musterverträge. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Dibbelt ist die Prüfung der wirksamen Einbeziehung der AGB in den Vertrag im alltäglichen Geschäftsverkehr und im Internet genauso wie bei widerstreitenden AGB. Ein besonderes Augenmerk legt Rechtsanwältin Dibbelt auf ihr persönliches Geschäftsmodell und die besonderen Interessenschwerpunkte ihrer Mandanten. Neben der Überprüfung der AGB-Klauseln anhand der aktuellen Rechtsprechung ist vielen Mandanten das Anliegen die Haftungs- und Verschuldensklauseln klar und einfach zu gestalten.

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zum Thema

  • AGB für Freiberufler – Haftungsfallen aus berufsrechtlicher Sicht
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Steuerberater und Rechtsanwälte
  • Widerrufsbelehrungen: Gestaltung und Anwendung
  • Die „AGB-Schlacht“ gewinnen: Wie man mit widersprechenden AGB bei Bestellung und Lieferung umgeht
  • Gefahren bei (ungeprüfter) Übernahmen fremder Geschäftsbedingungen

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Monika Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0

 


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosAGB-Recht