Vertragsgestaltung von Datenübertragung in Franchisesystemen

Unternehmen dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich nicht an Dritte weitergeben, damit diese mit den Daten eigene Zwecke verfolgen.

Besonders problematisch ist dies in Franchisesystemen. Franchisesysteme sind dadurch gekennzeichnet, das Franchisegeber und alle Franchisenehmer jeweils eigene Unternehmen sind. Trotzdem besteht ein Interesse daran, möglichst eng zusammenzuarbeiten. Oft sondern auch die Daten der Kunden gemeinsam bearbeitet werden.
Dies führt jedoch dazu, dass personenbezogene Daten zwischen Unternehmen (den Franchisenehmern untereinander sowie zwischen Franchisenehmern und Franchisegeber) weitergegeben werden sollen.

Um eine Datenweitergabe personenbezogener Daten zwischen Unternehmen zu ermöglichen sind entsprechende Voraussetzungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu erfüllen..

Wir prüfen die Voraussetzung der Datenweitergabe zwischen verbundenen Unternehmen und geben Empfehlungen zu ihrer rechtssicheren Ausgestaltung.


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Stand: 30 - Sep - 2009


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Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


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