Unternehmensumwandlung – Teil 13 – Anlagen
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Carola Ritterbach Rechtsanwältin
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Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Monika Dibbelt Rechtsanwältin
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3.9.2.2. Anlagen
Der Registeranmeldung sind nach § 17 UmwG beizufügen
- der Verschmelzungsvertrag,
- die Niederschriften der Verschmelzungsbeschlüsse,
- Zustimmungserklärungen einzelner Anteilsinhaber,
- der Verschmelzungsbericht,
- der Prüfungsbericht,
- ggf. Verzichtserklärungen bzgl. des Verschmelzungsberichts, der Verschmelzungsprüfung, des Prüfungsberichts, einer Kapitalerhöhung bei GmbH AG und KGaA; bei der Verzichtserklärung bezüglich der Kapitalerhöhung, muss der übernehmende Rechtsträger dem Gesellschaftern der übertragenden Rechtsträger keine Anteile gewähren, wenn sie notariell darauf verzichten. (vgl. §§ 54 Abs. 1 S. 3, § 68 Abs. 1 S.3, § 78 S. 1 i.V.m. § 68 Abs. 1 S.3 UmwG). Dann ist auch eine ansonsten regelmäßig notwendige Kapitalerhöhung entbehrlich.
- ein Nachweis über die rechtzeitige Zusendung des Verschmelzungsvertrags oder seines Entwurfs an den zuständigen Betriebsrat.
Zusätzlich muss der übertragende Rechtsträger dem Register seines Sitzes noch eine Schlussbilanz einreichen (§ 17 Abs. 2 UmwG), die nicht veröffentlicht zu werden braucht. Der Stichtag der Schlussbilanz darf höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegen. In der Regel kann die Bilanz des letztens Jahres als Schlussbilanz verwendet werden (Fußnote).
3.9.2.3. Anmeldung bei Verschmelzung durch Neugründung
Bei einer Verschmelzung durch Neugründung verläuft die Anmeldung wie die Anmeldung der Verschmelzung durch Aufnahme, mit der Ausnahme, dass der übernehmende Rechtsträger keine Anmeldung vornehmen kann, da es ihn vor der Verschmelzung noch nicht gibt. Daher haben die Vertretungsorgane der übertragenden Rechtsträger die Verschmelzung und den neuen Rechtsträger zur Eintragung beim jeweiligen Register anzumelden. In dem Fall müssen zu den in § 17 UmwG genannten Unterlagen, als Anlagen die Dokumente beizufügen, die das Gründungsrecht des neu gegründeten Rechtsträgers für die reguläre Gründung verlangt.
3.9.2.4. Eintragung und Bekanntmachung der Verschmelzung
Die zeitliche Reihenfolge der Eintragungen regelt § 19 Abs. 1 UmwG. Die Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers darf erst erfolgen, nachdem sie im Register des Sitzes jedes übertragenden Rechtsträgers erfolgt ist. Die Eintragungen im Register des Sitzes jedes übertragenden Rechtsträgers sind deklaratorisch. Erst mit der konstitutiven Eintragung in dem Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wird die Verschmelzung wirksam (§ 20 UmwG). Die Verschmelzung wird dann von dem Gericht des Sitzes jedes an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgers gem. §§ 19 Abs. 3 UmwG, 10 HGB bekannt gemacht.
Beispiel
Die drei OHGs mit Sitz in Karlsruhe wollen zur Neugründung auf eine KG mit Sitz in Heidelberg verschmelzen. Die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger stimmen der Verschmelzung zu.
Die geschäftsführenden Gesellschafter der OHGs in Karlsruhe melden im Januar 2017 die Verschmelzung im Handelsregister an. Die Eintragung erfolgt Mitte Januar. Im April 2017 folgen die persönlich haftenden Gesellschafter der KG in Heidelberg mit der Anmeldung der Verschmelzung beim Handelsregister in Heidelberg
- Die Anmeldungen in Karlsruhe werden mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen. Das bedeutet, dass die Verschmelzung zwar eingetragen ist, aber die Verschmelzung noch nicht vollzogen ist. Der endgültige Vollzug erfolgt erst mit der Verschmelzungseintragung der KG. Daraufhin wird die Verschmelzung sowohl beim Amtsgericht Karlsruhe wie auch Heidelberg bekanntgemacht
3.10. Schutzvorschriften
Eine Verschmelzung bringt einschneidende Veränderungen in der Struktur der verschmelzenden Rechtsträger mit sich. Damit alle Personen, die mit den Unternehmen verbunden sind, ausreichend vor ungerechtfertigten Nachteile geschützt werden, sieht das UmwG zahlreiche Regelungen vor, die vom Unternehmer zu beachten sind.
3.10.1. Schutz der Gesellschafter
Die Gesellschafter der beteiligten Rechtsträger sind zweifach geschützt: Neben dem institutionellen Schutz wie die Unterrichtung über den Verschmelzungsvertrag oder die Vorlagepflicht des Verschmelzungsberichts sind sie auch individuell geschützt.
3.10.1.1. Organhaftung beim übertragenden Rechtsträger
Gem. § 25 UmwG steht den Anteilsinhabern des übertragenden Rechtsträgers ein Schadensersatzanspruch gegen die Mitglieder des Vertretungs- und Aufsichtsorgans zu. Konkret kann sich also ein Schadensersatzanspruch der Gesellschafter richten gegen die
- Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder einer AG,
- Geschäftsführer einer GmbH und
- vertretungsberechtigten persönlich haftenden Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften.
Sie haften als Gesamtschuldner. Voraussetzung dafür ist, dass den Anteilsinhabern ein Schaden durch die Verschmelzung entstanden ist. Das kann dann der Fall sein, wenn der Verschmelzungsvertrag ein zu niedrig bemessenes Umtauschverhältnis vorsieht.
3.10.1.2. Abfindungsangebot
Ein Anteilsinhaber kann anstelle der Anteile des übernehmenden Rechtsträgers eine Barabfindung erhalten (§ 29 UmwG). Diese Barabfindung ist möglich
- bei der Verschmelzung eines Rechtsträgers im Wege der Aufnahme durch einen Rechtsträger anderer Rechtsform (sog. Mischverschmelzung)
- bei der Verschmelzung einer börsennotierten auf eine nicht börsennotierte AG (sog. verschmelzungsbedingtes Delisting) und
- wenn die Anteile des übernehmenden Rechtsträgers Verfügungsbeschränkungen unterworfen sind.
Dieses Barabfindungsangebot muss dann im Verschmelzungsvertrag oder dessen Entwurf enthalten sein. Falls Der Anteilsinhaber der diese Barabfindung erhalten möchte, muss er in der Anteilsinhaberversammlung zur Niederschrift des Notars Widerspruch gegen den Verschmelzungsbeschluss erklären (§ 29 Abs. 1 S. 1 UmwG). Er muss gegen die Verschmelzung stimmen (Fußnote).
Beispiel
Die A-KG und B-KG sollen zur Aufnahme auf eine OHG verschmolzen werden. Der Kommanditist der A-KG möchte nicht weiter an den Unternehmen beteiligt sein, falls es als OHG weitergeführt werden soll. Es zeichnet sich in der Gesellschafterversammlung der A-KG eine Zustimmung zugunsten der Verschmelzung ab.
- Falls der Kommanditist nach Verschmelzung der Unternehmen nicht weiter Gesellschafter sein möchte, so muss er in der Gesellschafterversammlung zur Niederschrift erklären. Er muss davor, in der Abstimmung zur Verschmelzung, gegen die Verschmelzung gestimmt haben.
Dieser Beitrag ist zitiert aus dem Buch „Umwandlung von Unternehmen“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin und Monika Dibbelt, Rechtsanwältin mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2019, www.vmur.de, ISBN: 978-3-96696-002-1.
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Rechtsanwältin Carola Ritterbach studierte Jura in Konstanz. Sie ist Rechtsanwältin bei Brennecke & Partner mbB am Standort Karlsruhe und Geschäftsführerin des Standortes Freiburg.
Seit einer Gesetzesänderung zum 01.06.2007 dürfen Anwälte generell vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten; wir stehen Ihnen für die gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung.
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Persönliches
Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Derzeit absolviert sie zudem den Fachanwaltskurs Steuerrecht.
Sprachkenntnisse
- Englisch
- Französisch
Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist überwiegend tätig in den Bereichen:
-
-
- Bankrecht (als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht)
mit den Schwerpunkten:- Kreditrecht
- Kreditsicherungsrecht
- Bankvertragsrecht
- Bürgschaften
- Bankzulassungsrecht
- Leasingrecht
mit den Schwerpunkten:- Leasingvertragsrecht
- Leasingablösungen
- Steuerrecht
mit den Schwerpunkten:- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Steuern in der Insolvenz
- Vertragsrecht
- Bankrecht (als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht)
-
Veröffentlichungen
Im Bank- und Leasingrecht:
-
Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
-
Kreditvertragsrecht, Carola Ritterbach und Alena Kehret, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
-
Kreditsicherheiten, Carola Ritterbach und Daria Lehmann, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
-
Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, Carola Ritterbach und Igor Ivanov, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
-
Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, Carola Ritterbach und Peter Lechner, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-30-4
-
Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-25-0
Im Steuerrecht:
-
Erbschafts- und Schenkungssteuer, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-16-8
-
Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-39-7
-
Die Änderung von Steuerbescheiden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-46-5
-
Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
-
Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
- Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
- Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
- Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
Carola Ritterbach hat folgende Beiträge veröffentlicht, u.a.:
- Zinsen sparen durch Widerruf - Alte Immo-Darlehensverträge auf Ausstiegsmöglichkeiten überprüfen lassen, Der Sonntag, Nr. 31 vom 08.08.2014.
Seminare
Rechtsanwältin Carola Ritterbach bietet als Dozentin der DMA Deutsche Mittelstandsakademie Vorträge und Seminare zu folgenden Themen an:
-
Vor- und Nachteile des Leasing
-
optimale Absicherung von gewerblichen Krediten
-
Steuerhaftung des Geschäftsführers

Rechtsanwältin Monika Dibbelt studierte Jura in Hamburg. Sie ist Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte mbB und Geschäftsführerin der Standorte Bremen, Hamburg und Münster.
Brennecke & Partner Rechtsanwälte mbB Bremen
Hollerallee 26
28209 Bremen
Tel.: 0421 - 22 41 98 7-0
Fax: 0421 - 22 41 98 7-9
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Brennecke & Partner Rechtsanwälte mbB Hamburg (Zweigstelle)
Ziegenpfad 19
22549 Hamburg
Tel.: 040 - 33 38 529-4
Fax: 040 - 33 38 529-5
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Brennecke & Partner Rechtsanwälte mbB Münster (Zweigstelle)
Hammer Str. 39
48153 Münster
Tel.: 0231 - 2261496-0
Fax: 0231 - 2261496-1
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Persönliches
Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat den Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht sowie den Fachanwaltskurs für Steuerrecht erfolgreich absolviert. Sie ist Mitglied im Norddeutschen Insolvenzforum e. V. und in der Bankrechtlichen Vereinigung e.V. Sie ist Autorin im Bonner Handbuch der Steuerberatung.
Sprachkenntnisse
- Englisch
- Französisch
Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist überwiegend tätig in den Bereichen:
- Insolvenzrecht
mit den Schwerpunkten: - Verbraucherinsolvenzen und außergerichtliche Schuldenbereinigung
- Unternehmerinsolvenzen
- Unternehmensinsolvenzen
- Sanierungsberatung
- Selbständigkeit in der Insolvenz
- Restschuldbefreiung
- Insolvenzanfechtungen
- Haftungsinanspruchnahmen durch den Insolvenzverwalter von Organen einer insolventen Gesellschaft
- Steuerrecht
mit den Schwerpunkten: - Steuern in der Insolvenz
- Haftungsschuldner bei Steuerschulden
- Steuerstrafrecht
- Berufsrecht der freien Berufe
mit den Schwerpunkten: - Zulassung und Entziehung/Widerruf der Zulassung
- Beratung und Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren und Prozessen
- Haftungsinanspruchnahmen
- Sozien- bzw. partnerschaftsrechtliche Streitigkeiten und Zusammensetzungen
- Vereinbare Tätigkeiten
-
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- Gesellschaftsrecht
- Versicherungsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Vertragsrecht
- Arbeitsrecht
- Gesellschaftsrecht
-
Veröffentlichungen
Im Insolvenzrecht:
-
Das neue Sanierungsrecht - Wie kommt der Steuerberater als Sanierungsberater ins Geschäft?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 56 – 60, Ausgabe 3/2013
Im Steuerrecht:
-
Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
-
Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
-
Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
- Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
- Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
Im Recht der freien Berufe:
-
Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
-
BeckOK Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA- Online-Kommentar, Autor(en): Volker Römermann, Tim Günther, Jan-Philipp Praß, Monika Dibbelt, Sabina Funke Gavilá, Herausgeber: Volker Römermann, Verlag C.H. Beck Verlag, 1. Auflage 2013
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Neue Regelungen bei der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und den Steuerberatergebühren, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XVIII, Ausgabe 6/2013
-
Der Deal im Strafprozess und seine Bedeutung für Steuerberater, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XV – XIX, Ausgabe 5/2013
-
Kanzleibriefbögen rechtskonform gestalten: Müssen Zweigstellen von Steuerberaterbüros angegeben werden?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VIII – XI, Ausgabe 4/2013
-
Rechts- und Bewertungsfragen bei der Praxisübernahme, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe 3/2013
-
Das neue Sanierungsrecht - Wie kommt der Steuerberater als Sanierungsberater ins Geschäft?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 56 – 60, Ausgabe 3/2013Steuerberatervergütungsverordnung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XIV, Ausgabe 2/2013
-
Steuerberatervergütungsverordnung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite IX – XIV, Ausgabe 1/2013
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Tätigkeitsfeld Beirat/Aufsichtsrat - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 13), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – XI, Ausgabe 5/2012
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Beratungsfeld Mediator - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 12), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 4/2012
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Beratungsfeld Vermögensberatung und Anlageberatung: Was Steuerberater daraus machen können - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 11), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite V – IX, Ausgabe 3/2012
-
Beratungsfeld Finanzierungsberatung: Was Steuerberater daraus machen können - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 10), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – X, Ausgabe 2/2012
-
Beratungsfeld Altersversorgung: Was Steuerberater daraus machen können - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 9), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite IX – XI, Ausgabe 1/2012
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Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 8, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2011/2012
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Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 7, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite V – X, Ausgabe 7/2011
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Die neue Berufsordnung der Steuerberater – Teil 6, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – XI, Ausgabe 6/2011
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Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 4, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XVI, Ausgabe 4/2011
-
Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – XIV, Ausgabe 3/2011
-
Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite V - XI, Ausgabe 2/2011
Im Gesellschaftsrecht:
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PartG und PartG mbB – was bringt die neue Rechtsformvariante?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Herausgeber Volker Römermann/Monika Dibbelt, Verlag DATEV, Kompaktwissen für Berater, 1. Auflage September 2013
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Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Humboldt Forum Recht – Die Juristische-Internetzeitschrift an der Humboldt-Universität zu Berlin, Seite 38 – 48, Ausgabe 5/2013
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Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 7/2012
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Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe 6/2012
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Neue Regelungen für die Vorstandsvergütung durch das VorstAG, Mittelstand und Recht, 3/2009
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Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2012/2013
Sonstige:
- 40 Jahre Betriebsrentengesetz – betriebliche Altersversorgung, Dr. Maren Augustin, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-41-0
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Das Widerrufsrecht, Harald Brennecke, Monika Dibbelt und Pascal Schöning, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-56-4
Monika Dibbelt arbeitet derzeit an mehreren Veröffentlichungen in ihren Tätigkeitsbereichen.
Seminare
Rechtsanwältin Monika Dibbelt bietet als Dozentin der DMA Deutsche Mittelstandsakademie Vorträge und Seminare u.a. zu folgenden Themen an:
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Insolvenzvenzprophylaxe – wirtschaftliche Krisen erkennen und effektive Maßnahmen einer erfolgreichen Fortführung
-
Steuerrechtliche Veranlagung durch Schuldner während des Insolvenzverfahrens
-
AGB für Freiberufler – Haftungsfallen aus berufsrechtlicher Sicht
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Gesellschaftsrecht/ KommanditgesellschaftRechtsinfos/ Gesellschaftsrecht