Unternehmenskauf – Teil 23 – Unternehmenskaufvertrag

5. Unternehmenskaufvertrag

Der Unternehmenskaufvertrag ist ein synallagmatischer Vertrag zwischen zwei oder mehreren Vertragsparteien, der die Regelung der Übertragung eines Unternehmens in Form seiner Vermögensgegenstände oder der Gesellschaftsanteile zum Gegenstand hat. Synallagmatisch bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Leistungen aus dem Kaufvertrag im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Inhaltlich gehören zu den wesentlichen Regelungen eines Unternehmenskaufvertrages Bestimmungen zu dem Kaufobjekt und -preis, der Haftung und dem Durchführung des Kaufs (Fußnote).

Bis Käufer und Verkäufer vor einem gemeinsamen Unternehmenskaufvertrag stehen, werden verschiedene Phasen durchlaufen. In der Strukturierungsphase entscheidet sich zunächst die Frage nach dem Erwerbsweg und der Transaktionsstruktur, das heißt ob der Kauf im Auktions- oder Exklusivverfahren als Asset oder Share Deal vollzogen werden soll. Im Rahmen der Bewertungsphase wird die Due Diligence zur Kaufpreisermittlung und weiteren Informationsbeschaffung durchgeführt. Die Phase, in der der eigentliche Vertragsschluss im Fokus steht, beginnt mit dem Abschluss der Due Diligence Prüfung. Die sich hieran anschließende Verhandlungsphase dient der Bestimmung der im Kaufvertrag im Einzelnen enthaltenen Regelungsgegenstände.

Im klassischen Verfahren stammt der erste Vertragsentwurf im Rahmen der vertraglichen Verhandlungen üblicherweise vom potentiellen Käufer. Auf diesem als Grundlage baut sich die anschließende nähere Verhandlung zur Vertragsgestaltung im Einzelnen auf.
Wird im Auktionsverfahren verhandelt, legt hingegen in der Regel der Verkäufer den Interessenten einen eigenen Entwurf vor. Dieser Entwurf wird von deren Seite mit ausführlichen Bemerkungen kommentiert und einschließlich eines entsprechenden endgültigen Angebots dem Veräußerer zugestellt. Nach Auswertung der Kommentierungen und Angebote durch den Verkäufer, trifft der Verkäufer die Entscheidung, wen er als Transaktionspartner präferiert. Je nach Belieben kann nun bereits in Exklusivverhandlungen übergangen werden. Ein Scheitern der Verhandlungen an diesem Punkt ist jedoch auch möglich, sofern keine Einigung mit einem der Interessenten erreichbar erscheint (Fußnote).

Zur Vorbereitung der Vertragsverhandlungen werden von Seiten des Käufers und Verkäufers vor allem M&A Berater, Rechtsanwälte, Makler, Wirtschaftsprüfer oder Investmentbanken hinzugezogen, die auf Unternehmenskäufe spezialisiert sind. Das Expertenteam im Rahmen der Vertragsverhandlungen und insbesondere der Vertragsausarbeitung besteht in der Regel aus Wirtschaftsanwälten (Fußnote). Aber auch während der Kaufvertragsausarbeitung ist es oft unerlässlich alle Mitglieder des Expertenteams, insbesondere die Wirtschaftsprüfer, Banken und auch den Steuerberater in die Ausarbeitung einzubeziehen.

5.1 Abschluss des Kaufvertrages – Signing

Der Abschluss des Unternehmenskaufvertrags wird Signing genannt. Zeitlich findet das Signing klassischerweise mit dem Abschluss der Verhandlung aller erforderlichen Regelungsgegenstände statt. Liegt die Einigung der Vertragsparteien über den Inhalt des Kaufvertrages vor, sind die Parteien an einer zeitnahen Unterzeichnung des Kaufvertrages, dh. dem Vertragsabschluss, interessiert. Hintergrund ist die Herstellung einer rechtlichen Bindung des vereinbarten Kaufvertragsinhaltes zur Umgehung zeitlicher Verzögerung durch etwaige Änderungen, die eine Vertragsanpassung erfordern würden. Eine Vertragsanpassung dauert regelmäßig einige Zeit und birgt für die Vertragsparteien auch
Es ist kein Hinderungsgrund für das Signing, dass für dessen Vollzug noch bestimmte Bedingungen eintreten oder Entwicklungen abgewartet werden müssen. Um den Vertrag mit Bedingungen bereits abzuschließen, können sich die Vertragsparteien der Zuhilfenahme sog. Closing Conditions bedienen. Dabei handelt es sich um Vollzugsbedingungen, für die eine aufschiebende Wirkung vereinbart wird. Die Vereinbarung ist sehr empfehlenswert, wenn zwar noch nicht alle für den Vollzug erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, aber die Einigung über den Regelungsinhalt des Kaufvertrags schon vorliegt. Als Vollzugsbedingung kommt beispielsweise die erfolgreiche Einholung von Zustimmungen oder Freigaben beispielsweise von Kartellbehörden oder Leitungsorganen innerhalb des Unternehmens in Betracht. (Fußnote)

Beispiel:
Die Unternehmer A und B wollen einen Unternehmenskaufvertrag über die B-GmbH abschließen. Für A ist es besonders wichtig, dass der Vertragspartner V der B-GmbH nach Unternehmenskauf als sein Vertragspartner bestehen bleibt. A kommt es daher entscheidend auf die Zustimmung des V an, um die B-GmbH zu kaufen. Davon abgesehen sind sich A und B über den Unternehmenskauf einig.

  • A und B schließen einen Unternehmenskaufvertrag mit der Vereinbarung der Closing Condition, dass die Zustimmung des V zum Kaufvertrag einzuholen ist. Erst wenn die Zustimmung des V dann vorliegt, wird der Unternehmenskaufvertrag wirksam.

Dieser Beitrag ist zitiert aus dem Buch „Unternehmenskauf und Unternehmenskaufvertrag“ von Harald Brennecke, Rechtsanwalt und Monika Dibbelt, Rechtsanwältin und Anna Lucia Kürn mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2019, www.vmur.de, ISBN: 978-3-96696-001-4.


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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Er berät, vertritt und begleitet Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen bei

  • Rechtsformwahl
  • Wahl des Firmennamens
  • Gesellschaftsgründungen:
    z.B. Beratung zu Gesellschaftskonzepten, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Vorbereitung und Begleitung  bei Notarterminen 
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
  • Liquidation von Gesellschaften
  • Firmenkäufen
  • Due Diligence
  • Geschäftsführerverträgen
  • Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenzbegleitung:
    Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.


Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:

  • "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
  • "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
  • "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
  • "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
  • "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0

Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:

  • Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
  • Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
  • Die Unternehmergesellschaft (UG)

Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.  
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
  • Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
  • Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
  • Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
  • Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, Bremen

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Gesellschafter, Vertretungsorgane und Unternehmen in allen Fragen

  • der gesellschaftsrechtlichen Gründung,
  • Bestellung von Organen,
  • Prüfung und Beratung von Vertretungsberechtigungen
  • Gestaltung von Verträgen
  • Überprüfung von Verträgen (z.B. Geschäftsführer)
  • Interne Auseinandersetzungen bei Unternehmensbeteiligungen

Frau Dibbelt ist spezialisiert auf die Restrukturierung von Unternehmen. Sie unterstützt bei der Umwandlung in eine andere Rechtsform, Unternehmenszusammenschlüssen und Verschmelzungen. Sie berät Mandanten außerdem bei Vorteilen und möglichen Folgen der Betriebsaufspaltung. Diese ermöglicht durch die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten beispielsweise eine Haftungsbeschränkung im Fall einer Insolvenz. Die Betriebsaufspaltung kann jedoch auch zu steuerlichen Konsequenzen und Nachteilen bei Beendigung führen. Sie beantwortet diesbezüglich Fragen zu Chancen und Risiken sowohl aus gesellschafts- als auch steuerrechtlicher Sicht.

Zudem begleitet und berät sie bei der Liquidation und Auflösung von Gesellschaften sowie bei Krisen und der Vermeidung einer Insolvenz. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Kapitalaufbringung und -erhaltung, der Wahrnehmung von Sanierungspflichten und Umwandlungsmaßnahmen sowie Vorbeugen von Gesellschafter- und Organhaftung. Ferner unterstützt sie bei Maßnahmen im Rahmen des Insolvenzplans sowie bei inner- und außergerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern über die Sanierung.

Ein besonderes Interesse von Frau Dibbelt liegt in der Prüfung gesellschafts- und steuerrechtlicher Folgen bei Ausscheiden eines Gesellschafters. Sie berät bei Fragen zur Trennung von Geschäftsführern, bei Gesellschafterwechsel oder bei Aufnahme weiterer Gesellschafter. Darüber hinaus wird sie bei Fragen zur Unternehmensfortführung und Gestaltung von Nachfolgerregelungen beratend tätig.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat im Gesellschaftsrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Humboldt Forum Recht – Die Juristische-Internetzeitschrift an der Humboldt-Universität zu Berlin, Seite 38 – 48, Ausgabe 5/2013
  • Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
  • „Neue Regelungen für die Vorstandsvergütung durch das VorstAG“, Mittelstand und Recht, 3/2009
  • Rechts- und Bewertungsfragen bei der Praxisübernahme, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe 3/2013
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2012/2013
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 7/2012
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe 6/2012

Weitere Veröffentlichungen sind derzeit in Vorbereitung und Planung.

Monika Dibbelt ist Dozentin für Gesellschaftsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Die Betriebsaufspaltung – gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte
  • Umstrukturierungen von Gesellschaften – Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzung
  • Unternehmensfortführungen und Gestaltung von Nachfolgerregelungen
  • Ausscheiden von Gesellschaftern – gesellschafts- und steuerrechtliche Folgen
  • Gesellschafterwechsel – die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
  • Die Gesellschaft in der Krise – Erkennen, Handeln und Haftungen vorbeugen
  • Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
  • Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Gesellschaftern – Verstehen und Vermeiden

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Monika Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de  
Telefon: 0421-22 41 987-0

 


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