Unternehmenskauf – Teil 18 – Ziele der Due Diligence

4.4.1 Ziele der Due Diligence

Die Käufer Due Diligence zielt in erster Linie auf die Informationsbeschaffung und -auswertung hinsichtlich der rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensverhältnisse ab. Im Allgemeinen sollen sämtliche Informationen, die von Relevanz für die Kaufentscheidung sind, zusammengetragen werden. Die Risiken und Chancen, die der Kaufgegenstand zu bieten hat, sollen erkannt werden. Diese sollen als Grundlage für die Verhandlung der Konditionen des Kaufvertrags dienen (Fußnote).

Bei den Zielen der Due Diligence können zwei Bereiche voneinander getrennt werden. Die vielen Zwecke, denen eine Due Diligence dient, können zum großen Teil entweder der Informationsbeschaffung oder der Beweissicherung zugeordnet werden. Im Rahmen der Informationsbeschaffung geht es einerseits darum, das Wissen, das auf Käuferseite bereits bezüglich des Unternehmens vorhanden ist, auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Andererseits besteht zumeist kein ausreichender Informationsstand, sodass das Ziel zudem vorrangig in der Beseitigung des Informationsdefizits auf Käuferseite besteht.

Die wichtigsten Funktionen im Einzelnen lassen sich wie folgt aufgliedern:

  • Risikoermittlungsfunktion
  • Gewährleistungsfunktion
  • Wertermittlungsfunktion
  • Dokumentations- und Beweissicherungsfunktion

Eine Risikoermittlungsfunktion kommt der Due Diligence zu, da der Käufer anhand der Auswertungen die mit dem Unternehmen verbundene Wagnisse und Chancen abwiegen kann. Der Käufer kann ermitteln, ob das Zielunternehmen seinen Vorstellungen entspricht und sein strategischer Plan mit diesem Kaufobjekt umsetzbar ist. In diesem Rahmen können die sog. deal breakers analysiert werden. Darunter versteht man unüberwindbare Hürden, die einer Transaktion entgegenstehen können.
Eine besondere Bedeutung hat die Gewährleistungsfunktion. Die Due Diligence ist nämlich die weitgehende Grundlage für die vertragliche Ausgestaltung des Gewährleistungsumfangs. Mit den gewonnenen Erkenntnissen können Käufer und Verkäufer abwägen, ob und welche Gewährleistungs- oder Freistellungsverpflichtungen zur Absicherung in den Unternehmenskaufvertrag mitaufgenommen werden sollen. Grundsätzlich wird der Käufer aus Risikogründen auf ein umso ausgeprägteres System an Gewährleistungs- und Haftungsregelungen bestehen umso weniger Informationen ihm zur Verfügung stehen. Bei dem Thema Gewährleistung ist die Durchführung der Due Diligence insofern von Bedeutung, dass die umfassende Information des Käufers über den Kaufgegenstand eine mögliche Gewährleistung weitgehend ausschließen kann. Hat der Käufer Kenntnis von der Mangelhaftigkeit des Kaufobjekts erlangt oder ist ihm diese nur aufgrund grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, sind ihm Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer grundsätzlich verwehrt. Ein Gewährleistungsausschluss aufgrund grober Fahrlässigkeit unbekannt gebliebener Mängel kann natürlich im Einzelfall durch individuelle vertragliche Regelung ausgeschlossen werden (Fußnote).

Als Drittes ist die Wertermittlungsfunktion zu nennen. Die Due Diligence bildet das Fundament zur Wertermittlung des Zielunternehmens. Anhand der Ergebnisse der Due Diligence wird im Rahmen des Auktionsverfahrens die Angemessenheit des indikativen Erstangebots gemessen und das zweite verbindliche Kaufpreisangebot ermittelt. Genauso ist die Due Diligence im klassischen Verfahren die Grundlage zur Wertermittlung. Zur Erarbeitung der Kaufpreisbestimmung wird der Kaufgegenstand näher bestimmt, indem die ertragsbringenden und -mindernden Faktoren herausgearbeitet und abgewogen werden und der Einfluss von relevanten Wirtschaftsgütern und Rechtsbeziehungen berücksichtigt wird.
Zuletzt zu nennen ist die Dokumentations- beziehungsweise Beweissicherungsfunktion der Due Diligence. Durch das Zusammentragen der Unternehmensinformationen wird der aktuelle Zustand des Unternehmens umfassend dokumentiert. Diese gewonnenen und dokumentierten Informationen können für künftige Streitigkeiten bezüglich der Unternehmenssituation als Beweis dienen. Dokumentiert wird daneben auch der Informationsfluss zwischen Veräußerer und Erwerber selbst. Dies ist insofern für den Verkäufer von Bedeutung, dass er damit die Kontrolle über den Informationsfluss sensibler Daten in Bezug auf die Bandbreite und die einbezogenen Personen wahren kann. Die Dokumentation verleiht der Käuferseite die Nachweisfähigkeit über ausreichende Information bezüglich bestehender Unternehmensrisiken. Erforderlichenfalls steht damit ein Beweis für die Anwendung der erforderlichen Sorgfalt zu Verfügung. Da die Due Diligence mittlerweile zunehmend als Verkehrssitte gilt, würde eine Nichtdurchführung ein gewisses Risiko bergen, dass der Käufer in den entsprechenden Rechten eingeschränkt wird. Der Verkäuferseite verleiht sie die Nachweisfähigkeit über die Erfüllung der Aufklärungspflichten gegenüber dem Käufer, indem dokumentiert wird, dass alle erforderlichen Informationen vollständig zur Verfügung gestellt wurden.

Das Ergebnis, das die Parteien aus der Durchführung der Due Diligence gewinnen, ist abhängig von der Art der neu gewonnenen Informationslage. Wurden bisher unberücksichtigte Schwächen aufgedeckt, wird der angesetzte Verkaufspreis verringert werden, wurden positive Sachverhalte festgestellt, wird er erhöht. Eine Verringerung des Verkaufspreises kommt zudem bei der Verweigerung der Offenlegung von Informationen in Betracht, da der Käufer insofern auf einen Unsicherheitsabschlag bestehen oder eine Bewertung als Durchschnittsunternehmen ansetzt, obwohl womöglich ein besserer Standard beim Zielunternehmen besteht. Am Wichtigsten ist dabei, das potentielle Deal-Breaker erkannt werden. Stehen der Transaktion unüberwindbare Hürden entgegen, ist es im Interesse beider Parteien, dass diese alsbald erkannt werden. Letztlich kann damit ein höherer Zeit- und Kostenaufwand vermieden werden, zu dem es kommen kann, wenn eine ausreichende Untersuchung in einem frühen Stadium unterbleibt (Fußnote).


Dieser Beitrag ist zitiert aus dem Buch „Unternehmenskauf und Unternehmenskaufvertrag“ von Harald Brennecke, Rechtsanwalt und Monika Dibbelt, Rechtsanwältin und Anna Lucia Kürn mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2019, www.vmur.de, ISBN: 978-3-96696-001-4.


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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Er berät, vertritt und begleitet Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen bei

  • Rechtsformwahl
  • Wahl des Firmennamens
  • Gesellschaftsgründungen:
    z.B. Beratung zu Gesellschaftskonzepten, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Vorbereitung und Begleitung  bei Notarterminen 
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
  • Liquidation von Gesellschaften
  • Firmenkäufen
  • Due Diligence
  • Geschäftsführerverträgen
  • Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenzbegleitung:
    Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.


Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:

  • "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
  • "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
  • "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
  • "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
  • "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0

Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:

  • Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
  • Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
  • Die Unternehmergesellschaft (UG)

Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.  
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
  • Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
  • Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
  • Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
  • Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, Bremen

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Gesellschafter, Vertretungsorgane und Unternehmen in allen Fragen

  • der gesellschaftsrechtlichen Gründung,
  • Bestellung von Organen,
  • Prüfung und Beratung von Vertretungsberechtigungen
  • Gestaltung von Verträgen
  • Überprüfung von Verträgen (z.B. Geschäftsführer)
  • Interne Auseinandersetzungen bei Unternehmensbeteiligungen

Frau Dibbelt ist spezialisiert auf die Restrukturierung von Unternehmen. Sie unterstützt bei der Umwandlung in eine andere Rechtsform, Unternehmenszusammenschlüssen und Verschmelzungen. Sie berät Mandanten außerdem bei Vorteilen und möglichen Folgen der Betriebsaufspaltung. Diese ermöglicht durch die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten beispielsweise eine Haftungsbeschränkung im Fall einer Insolvenz. Die Betriebsaufspaltung kann jedoch auch zu steuerlichen Konsequenzen und Nachteilen bei Beendigung führen. Sie beantwortet diesbezüglich Fragen zu Chancen und Risiken sowohl aus gesellschafts- als auch steuerrechtlicher Sicht.

Zudem begleitet und berät sie bei der Liquidation und Auflösung von Gesellschaften sowie bei Krisen und der Vermeidung einer Insolvenz. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Kapitalaufbringung und -erhaltung, der Wahrnehmung von Sanierungspflichten und Umwandlungsmaßnahmen sowie Vorbeugen von Gesellschafter- und Organhaftung. Ferner unterstützt sie bei Maßnahmen im Rahmen des Insolvenzplans sowie bei inner- und außergerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern über die Sanierung.

Ein besonderes Interesse von Frau Dibbelt liegt in der Prüfung gesellschafts- und steuerrechtlicher Folgen bei Ausscheiden eines Gesellschafters. Sie berät bei Fragen zur Trennung von Geschäftsführern, bei Gesellschafterwechsel oder bei Aufnahme weiterer Gesellschafter. Darüber hinaus wird sie bei Fragen zur Unternehmensfortführung und Gestaltung von Nachfolgerregelungen beratend tätig.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat im Gesellschaftsrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Humboldt Forum Recht – Die Juristische-Internetzeitschrift an der Humboldt-Universität zu Berlin, Seite 38 – 48, Ausgabe 5/2013
  • Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
  • „Neue Regelungen für die Vorstandsvergütung durch das VorstAG“, Mittelstand und Recht, 3/2009
  • Rechts- und Bewertungsfragen bei der Praxisübernahme, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe 3/2013
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2012/2013
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 7/2012
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe 6/2012

Weitere Veröffentlichungen sind derzeit in Vorbereitung und Planung.

Monika Dibbelt ist Dozentin für Gesellschaftsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Die Betriebsaufspaltung – gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte
  • Umstrukturierungen von Gesellschaften – Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzung
  • Unternehmensfortführungen und Gestaltung von Nachfolgerregelungen
  • Ausscheiden von Gesellschaftern – gesellschafts- und steuerrechtliche Folgen
  • Gesellschafterwechsel – die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
  • Die Gesellschaft in der Krise – Erkennen, Handeln und Haftungen vorbeugen
  • Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
  • Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Gesellschaftern – Verstehen und Vermeiden

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Monika Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de  
Telefon: 0421-22 41 987-0

 


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