Unterhaltsberechtigung hinzuverdienender Ehepartner in der Insolvenz
Unterhaltsberechtigung hinzuverdienender Ehepartner in der Insolvenz
Während des Insolvenzverfahrens wird das Einkommen des Schuldners, soweit es den Freibetrag übersteigt, gepfändet. Für jeden Unterhaltsberechtigten wird der Freibetrag jedoch erhöht. Inwieweit ist jedoch jemand unterhaltsberechtigt, wenn er ein eigenes Einkommen hat. Diese Frage stellt sich vornehmlich bei mitverdienenden Ehepartnern.
Zunächst stellt sich die Situation im Insolvenzverfahren nicht anders dar, als bei üblichen Vollstreckungen in das Arbeitseinkommen. Nach der Zivilprozessordnung muss der Gläubiger die Unterhaltsberechtigung des Ehepartners vor Gericht bestreiten und einen entsprechenden Beschluss herbeiführen. Bis dahin gilt der Ehepartner unabhängig von der Höhe des Einkommens als unterhaltsberechtigt.
Beantragt jedoch ein Gläubiger einen entsprechenden Beschluss, beurteilt das Gericht nach freien Ermessen, ob die Höhe des Einkommens eine Unterhaltsberechtigung ausschließt. In das Freie Ermessen soll der besondere Bedarf und die besondere Lebenssituation mit einfließen. So kann z.B. ein ausländischer Ehepartner erhebliche Integrationskosten rechtfertigen.
So lange jedoch das Einkommen den Sozialhilfesatz nicht überschreitet, liegt unstreitig noch eine Unterhaltsberechtigung vor. Erst wenn das Einkommen des Ehepartners das Einkommen des Schuldners übersteigt, fehlt es unstreitig an einer Unterhaltsberechtigung. In den übrigen Fällen handelt es sich um gerichtliche Einzelfallentscheidungen, die nur nach näherer Beratung beurteilt werden können.
Umstritten ist allerdings, ob im Insolvenzverfahren der Schuldner überhaupt verpflichtet ist, das Einkommen seiner Ehefrau von sich aus offen zu legen oder ob er dies nur tun muss, wenn der Gläubiger einen gerichtlichen Entscheid beantragt. Auch wenn die etwas überwiegende Meinung wohl von einer Offenbarungspflicht ausgeht, entscheiden zahlreiche Gerichte anders. Bevor man sich als Schuldner hierauf beruft ist die landesgerichtliche Rechtssprechung vor Ort zu prüfen, ansonsten riskiert der Schuldner wegen Obliegenheitsver
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Stand: Juli 2026
Rechtsanwalt Christoph Lattreuter studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Münster. Er ist seit 2003 zugelassener Rechtsanwalt und seit 2010 Geschäftsführer des Standortes Berlin. Zudem betreibt er seit Mitte 2011 unseren Standort in Leipzig.
Seit einer Gesetzesänderung zum 01.06.2007 dürfen Anwälte generell vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten; wir stehen Ihnen für die gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung.
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Rechtsanwalt Christoph Lattreuter berät und betreut überwiegend Mandanten in den Rechtsgebieten Arbeits- und Gesellschaftsrecht, Gewerblichen Rechtschutz und AGB-Recht sowie im Bau-, Architekten- und Verkehrsrecht.
Auf allen Gebieten des Arbeitsrechts hat Rechtsanwalt Lattreuter sowohl auf Arbeitgeber wie auf Arbeitnehmerseite umfangreiche Erfahrungen gesammelt.
In 2003 und 2004 absolvierte er erfolgreich Fachanwalts-Lehrgänge im Arbeits- und Insolvenzrecht: Voraussetzung für die Verleihung eines Fachanwaltstitels.
Seine unternehmerischen Kenntnisse erwarb Rechtsanwalt Lattreuter sich durch seine langjährige Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Extracorp AG. Fast drei Jahre lang führte er dieses vom Start-Up-Unternehmen zum erfolgreichen Unternehmen.
Sprachkenntnisse
Englisch
Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwalt Christoph Lattreuter ist überwiegend in den Bereichen
Arbeitsrecht
Gesellschaftsrecht
Gewerblicher Rechtschutz
AGB-Recht
Darüber hinus liegen seine Interessen in den Bereichen
Verkehrsrecht
Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Christoph Lattreuter ist Mitglied im
Berliner Anwaltsverein
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studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Münster. Er ist seit 2003 zugelassener Rechtsanwalt und seit 2010 Geschäftsführer des Standortes Berlin. Zudem betreibt er seit Mitte 2011 unseren Standort in Leipzig.Seit einer Gesetzesänderung zum 01.06.2007 dürfen Anwälte generell vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten; wir stehen Ihnen für die gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung.Lampestr. 604107 LeipzigTel.: 0341 / 9900788Fax.: 0341 / 9617045kontakt@fasp.deKrausnickstr. 110115 BerlinTel.: 030 / 27572854Fax.: 0341 / 9617045kontakt@fasp.deRechtsanwalt Christoph Lattreuter berät und betreut überwiegend Mandanten in den Rechtsgebieten Arbeits- und Gesellschaftsrecht, Gewerblichen Rechtschutz und AGB-Recht sowie im Bau-, Architekten- und Verkehrsrecht.Auf allen Gebieten des Arbeitsrechts hat Rechtsanwalt Lattreuter sowohl auf Arbeitgeber wie auf Arbeitnehmerseite umfangreiche Erfahrungen gesammelt.In 2003 und 2004 absolvierte er erfolgreich Fachanwalts-Lehrgänge im Arbeits- und Insolvenzrecht: Voraussetzung für die Verleihung eines Fachanwaltstitels.Seine unternehmerischen Kenntnisse erwarb Rechtsanwalt Lattreuter sich durch seine langjährige Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Extracorp AG. Fast drei Jahre lang führte er dieses vom Start-Up-Unternehmen zum erfolgreichen Unternehmen.SprachkenntnisseEnglischRechtsanwalt Christoph Lattreuter ist überwiegend in den BereichenArbeitsrechtGesellschaftsrechtGewerblicher RechtschutzAGB-RechtDarüber hinus liegen seine Interessen in den BereichenVerkehrsrechtBau- und ArchitektenrechtRechtsanwalt Christoph Lattreuter ist Mitglied imBerliner AnwaltsvereinDeutschen Anwaltsverein
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