Unfall durch feindliches Grün
Der Zweck einer Ampel ist die Verkehrsregelung zur Verhinderung von Unfällen. Es kann jedoch Fälle geben, in denen gerade die Ampelnanlage den Unfall verursacht. Die Funktion einer Ampel besteht darin, dass eine Fahrtrichtung freigegeben wird. Die kreuzende Fahrtrichtung wird mit dem Rotlicht gesperrt. Es kommt in der Praxis vor, dass nicht bloß eine Fahrtrichtung, sondern auch die kreuzende Fahrtrichtung Grünlicht hat. Bei älteren Ampelanlagen (Fußnote) ist dies wahrscheinlicher, da diese mit Relais gesteuert werden. Hier kann es zu einem Hängen der Relais kommen. Bei diesen Anlagen bleibt die Fehlschaltung bis zur Reparatur erkennbar oder die nächsten Intervalle sind ebenfalls nicht regelgerecht oder in den nächsten Intervallen funktioniert die Ampel regelgerecht. Bei neueren Anlagen, welche elektronisch gesteuert werden, kann es auch zu dem feindlichen Grün kommen. Bei diesen Anlagen sind jedoch umfangreiche Sicherungseinrichtungen vorhanden. Stellt eine solche Anlage ein feindliches Grün fest, schaltet sie sich automatisch vollständig ab oder stellt auf den Modus Gelb-Blinken um.
Verhalten nach dem Unfall
Kommt es zu einem Unfall und behaupten beide Verkehrsteilnehmer, dass sie Grünlicht in ihrer Fahrtrichtung hatten, ist zwischen den älteren und neueren Anlagen zu unterscheiden. Bei beiden Systemen ist die Ampel bzw. der Ampelintervall umgehend optisch zu prüfen. 1. Bei den älteren Anlagen sind die o.g. Möglichkeiten denkbar. Für jede unregelgemäße Funktion der Ampelanlage ist ein Zeuge zu suchen. Von diesem sind Name und Adresse zu notieren. Diese Zeugen werden in einem möglichen Schadensersatzverfahren benötigt. Darüber hinaus ist in einem möglichen Schadensersatzverfahren die Ampelanlage von einem Sachverständigen zu prüfen. 2. Bei den neueren Anlagen ist bei einem Abschalten unmittelbar nach dem Unfall von einem feindlichen Grün auszugehen. Auch die neueren Anlagen sind ggf. von einem Sachverständigen zu prüfen. 3. Das feindliche Grün kann sich auch bei verkehrsabhängig gesteuerten Ampelanlagen ergeben. Auch bei sehr weiträumigen Kreuzungen kann eine Situation des feindlichen Grün entstehen. Hier ist immer eine Einzelfallbetrachtung notwendig. Tipp: Bei Unfällen, bei dem beide Parteien behaupten, ihre Fahrtrichtung war mit Grünlicht freigegeben, ist eine Einzelfallprüfung mit Akteneinsicht und gegebenenfalls Sachverständigengutachten vorzunehmen.
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