Umwandlungssteuerrecht – Teil 05 – Wahl der Buchwertfortführung


Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Monika Dibbelt
Rechtsanwältin

Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter


3.4 Wahl der Buchwertfortführung

Bei Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils zu Buchwerten, gelten die Buchwerte als Veräußerungspreis und als Anschaffungskosten der übertragenen Anteile (§ 20 Abs. 3 UmwStG). Vorhandene stille Reserven gehen auf die Kapitalgesellschaft über, so dass im Zeitpunkt der Einbringung kein Veräußerungsgewinn entsteht.

Die Kapitalgesellschaft tritt hinsichtlich

  • AfA
  • erhöhten Absetzungen
  • Sonderabschreibungen
  • Bewertungsfreiheiten
  • Bewertungsabschlägen sowie
  • den steuerlichen Gewinn mindernder Rücklagen

in die Rechtstellung des Einbringenden ein (§ 23 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 3 UmwStG).

Ist die Dauer der Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen für die Besteuerung bedeutsam, wie z.B. nach § 6b EStG bei der Übertragung von Grund und Boden als stille Reserven, so ist der Zeitraum seiner Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen des übertragenden Einzelunternehmens bzw. des übertragenden Mitunternehmers der übernehmenden GmbH anzurechnen (§ 23 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG).

3.4.1 Buchwert und Teilwert entsprechen dem aufzubringenden Kapital

Im einfachsten Fall sind der Buchwert und der Teilwert des eingebrachten Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils deckungsgleich mit dem anteiligen gezeichneten Kapital des einbringenden Gesellschafters.

Beispiel
Bei der Gründung einer GmbH soll das Stammkapital dadurch aufgebracht werden, dass Gesellschafter G1 eine Bareinlage i.H.v. 100.000 EUR erbringt. Gesellschafter G2 soll sein Einzelunternehmen (Buchwert 100.000 EUR, Teilwert 100.000 EUR) als Sacheinlage in die XY-GmbH einbringen Die Bilanz des Einzelunternehmens sieht wie folgt aus:

Aktiva:
Grund und Boden 20.000 EUR
Gebäude 180.000 EUR
Maschinen 20.000 EUR
Rohstoffe 5.000 EUR.
Passiva:
Kapital 100.000 EUR
Rücklage nach § 6b EStG 50.000 EUR
Verbindlichkeiten 75.000 EUR.

  • Die Wirtschaftsgüter des Einzelunternehmens - einschließlich der Rücklage nach § 6b EStG - gehen zum Buchwert auf die GmbH über. Deren Eröffnungsbilanz sieht dann wie folgt aus:

Aktiva:
Grund und Boden 20.000 EUR
Gebäude 180.000 EUR
Maschinen 20.000 EUR
Rohstoffe 5.000 EUR und
Bank (= Bareinlage G1) 100.000 EUR.

Passiva:
Kapital 200.000 EUR
Rücklage nach § 6b EStG 50.000 EUR
Verbindlichkeiten mit 75.000 EUR.

  • Die Abschreibungen des Gebäudes und der Maschinen erfolgen unverändert wie im bisherigen Einzelunternehmen § 23 Abs. 1 UmwStG. Die Anschaffungskosten der GmbH-Anteile betragen sowohl für G1 als auch für G2 jeweils 100.000 EUR (§ 20 Abs. 3 UmwStG).

3.4.2 Teilwert ist höher als der Buchwert

Ist der Teilwert des eingebrachten Betriebs höher als der Buchwert, so hat dies bei der Buchwertfortführung auf die Bilanz der GmbH keinen Einfluss. Der Anteil am Stammkapital den der einbringende Einzelunternehmer als Gegenleistung erhält, entspricht dann allerdings nicht dem Wert des eingebrachten Betriebs. Um dies auszugleichen, müssen die Gesellschafter zum Ausgleich Vereinbarungen treffen, wie z.B. verdeckte Einlagen der anderen Gesellschafter oder disquotale Ausschüttungen an den neuen Gesellschafter, dessen Gesellschaftsanteile weniger Wert sind als sein eingebrachter Betrieb. Denn im Unterschied zu Personengesellschaften können Kapitalgesellschaften keine Ergänzungsbilanzen erstellen um solche Mehr- oder Minderergebnisse auszugleichen.

Beispiel
Bei der Gründung einer GmbH soll das Stammkapital dadurch aufgebracht werden, dass Gesellschafter G2 sein Einzelunternehmen (Buchwert 100.000 EUR, Teilwert 300.000 EUR) als Sacheinlage in die XY-GmbH einbringt.

  • Auf die Eröffnungsbilanz der GmbH hat der Wert des Einzelunternehmens bei der Buchwerteinbringung keinen Einfluss. Gesellschafter G2 hat im Verhältnis zu dem ihm zustehenden Anteil am Stammkapital (100.000 EUR) eine wertmäßig zu hohe Einlage erbracht.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Umwandlungssteuerrecht“ von Carola Ritterbach, Fachanwältin für Bank-und Kapitalmarktrecht, Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, und Jens Bierstedt, Wirtschaftsjurist LL.M. und Steuerberateranwärter, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2017, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-73-1.



Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Monika Dibbelt
Rechtsanwältin

Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Januar 2017


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Über die Autoren:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach absolviert derzeit den Fachanwaltskurs Steuerrecht. Sie berät Gesellschafter und Unternehmer bei der steuerlichen Gestaltung von Gesellschaften und Unternehmen. Sie begleitet Betriebsprüfungen und vertritt bei Finanzgerichtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt oder vor Finanzgerichten.  Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei Steuerselbstanzeigen und Steuerstrafverfahren.  Sie erstellt Unternehmensbewertungen und begleitet Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe aus steuerrechtlicher Sicht.
Sie berät bei der Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen zur Vermeidung unnötiger Erbschaftssteuer und entwirft Vermögensübertragungskonzepte. 
Sie berät hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen von Insolvenzen. Dabei prüft und beantragt sie Steuererlasse zum Zweck der Unternehmenssanierung oder für insolvente Steuerschuldner sowie die nachträgliche Aufteilung
on Steuern im Fall der Zusammenveranlagungen bei Insolvenzen einzelner Ehepartner.
Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist seit vielen Jahren im Bereich Bankrecht tätig. Steuerliche Fragen bei Finanzierungsgeschäften treffen daher ihr besonderes Interesse.

Carola Ritterbach hat im Steuerrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
  • Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8,
  • Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-39-7

Weitere Veröffentlichungen von Rechtsanwältin Ritterbach im Steuerrecht sind in Vorbereitung, so

  • Änderung von Steuerbescheiden – Wann darf das Finanzamt einen Steuerbescheid aufheben oder korrigieren

Carola Ritternach ist Dozentin für Steuerrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
 Sie bietet Vorträge und Seminare unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer vermeiden
  • Wahl der Gesellschaftsform unter Steuergesichtspunkten
  • Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhaftung des Geschäftsführers
  • Mindestlohn – Worauf hat der Steuerberater zu achten
  • Die Umsatzsteuer – eine kauf- und leasingrechtliche Betrachtung
  • Die steuerliche Organschaft – Was wird wo versteuert?
  • Die Besteuerung ausländischer Einkünfte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen oder Geschäftsführergehälter

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Steuerschuldner bei Fragen über die Abgabe von Steuern und die Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen, insbesondere im Rahmen von Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensperiode. Sie vertritt ihre Mandanten bei der Einlegung von Rechtsbehelfen gegen Bescheide des Finanzamtes sowie in Verfahren vor den Finanzgerichten und im Steuerstrafrecht. Rechtsanwältin Dibbelt arbeitet derzeit an Veröffentlichungen im Bereich Steuerrecht.

Monika Dibbelt hat im Steuerrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9

 

Eine steuerberatende Tätigkeit kann Frau Rechtsanwältin Dibbelt nicht erbringen. Bei Bedarf empfiehlt sie gerne einen geeigneten Kontakt.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0

 

Normen: § 23 Abs. 1 UmwStG, § 12 Abs. 3 UmwStG

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