Umschlag von Gütern kann eigenständige Teilstrecke sein


Umschlag von Gütern kann eigenständige Teilstrecke sein

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in seinem Urteil vom 19.08.2004 (AZ: 6 U 178/03) entschieden, dass der Umschlag von Gütern vom Seeschiff auf den Lkw eine eigenständige Teilstrecke im Rahmen eines multimodalen Transports sein kann, wenn er wegen seines Aufwandes eigenes Gewicht besitzt und sich als Beförderung darstellt. Ist der Umschlag nicht als eigenständige Teilstrecke anzusehen, ist die Phase des Entladens der vorangegangenen, die Phase des Beladens dagegen der nachfolgenden Teilstrecke zuzuordnen.



Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: November 2005


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosTransportrechtFrachtgeschäftGüterkraftverkehr