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Tätigkeit als Testamentsvollstrecker – Abwicklung im Interesse der Erblasser


Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers empfiehlt sich insbesondere
- bei komplexeren Vermögensverhältnissen des Erblassers
- wenn (zum Beispiel minderjährige) Erben über ihren Anteil nicht von Anfang an verfügen können sollen
- wenn einer Zerschlagung (Aufstückelung) des Nachlasses langfristig verhindert werden soll
- wenn eine zu starke Einflussnahme einzelner Erben auf andere droht

Für die Erben und Vermächtnisnehmer hat die Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers den Vorteil, dass eine erbrechtlich erfahrene Person als neutraler Dritter den Nachlass ermittelt und verwaltet beziehungsweise die Verteilung des Erbes vornimmt. Dies kann dazu beitragen Streitigkeiten zwischen den Erben von vornherein zu vermeiden.

Wir beraten Erblasser über die Möglichkeiten der Testamentsvollstreckung als Auseinandersetzungsvollstreckung (Abwicklungsvollstreckung) oder Verwaltungsvollstreckung (Dauervollstreckung).
Wir übernehmen Testamentsvollstreckung für Erblasser in beiden Formen der Testamentsvollstreckung.



Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025