Steuerpflichtiger muss durch Bank behauptete angebliche Steuerbefreiung überprüfen
Ein in Deutschland lebender Türke hatte bei einer türkischen Bank Geld angelegt. Von der Bank war ihm versichert worden, dass er dafür keine Zinssteuern bezahlen müsse. Deswegen hatte er die Zinseinkünfte im Rahmen seiner Steuererklärung nicht angegeben. Nachdem die Tatsachen bekannt wurden, erließ das Finanzamt geänderte Einkommenssteuerbescheide, die die erzielten Zinsen berücksichtigten. Einspruch und Klage blieben erfolglos. Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass der Steuerpflichtige seine Steuerschuld leichtfertig verkürzt habe. Es habe die Pflicht bestanden, sich beim Steuerberater zu erkundigen, ob die vermeintliche Zinsfreiheit tatsächlich bestehe. Auch sei zu berücksichtigen, dass die Formulare der Steuererklärung ausdrücklich nach Zinseinkünften bei ausländischen Kapitalanlagen frage. FG Düsseldorf vom 05.04.2004, Az. 3 V 5970/03 A (E,V)
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Stand: April 2004
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