Logo FASP Group

Steuergestaltung Geschäftsführer – Teil 09 – Heimbüro–Mietvertrag


Herausgeber / Autor(-en):
Monika Dibbelt  Rechtsanwältin
Telefon:
Mail: Dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de

FASP Rechtsanwälte


Carola Ritterbach  Rechtsanwältin
Telefon:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de

FASP Rechtsanwälte

3.5.4.3 Gestaltungsmöglichkeit: Heimbüro-Mietvertrag

In Betracht kommt für den Geschäftsführer eine beliebte steuerliche Gestaltung mit der Vermietung eines Arbeitszimmers (Büros) an sein Unternehmen. Die steuerlichen Vorteile einer solchen Heimbüro-Vermietung bestehen vor allem darin, dass keine Abzugsbeschränkungen zur Anwendung kommen. Dem Geschäftsführer steht vielmehr die Absetzbarkeit der Kosten in voller Höhe als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung offen.

Das Unternehmen spart auf diese Weise Raumkapazitäten und Betriebskosten. Zudem können im Heimbüro manche Arbeiten zu Zeiten erledigt werden, in denen die Betriebsstätte geschlossen ist, ein Ansprechpartner für Kunden oder Geschäftspartner aber weiter erreichbar sein muss.

Es stellt sich allerdings die Frage, ob der Geschäftsführer mit der Vermietung seines Arbeitszimmers als Heimbüro an sein Unternehmen tatsächlich „nur“ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und keinen Arbeitslohn erzielt. Das entscheidende Kriterium bei der Abgrenzung ist, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung des Arbeitszimmers bzw. Büros erfolgt. Dient die Nutzung in erster Linie den Interessen des Geschäftsführers, ist davon auszugehen, dass die Zahlungen des Unternehmens als Gegenleistung für das zur Verfügung stellen der Arbeitskraft des Geschäftsführers erfolgt sind, weshalb diese Einnahmen des Geschäftsführers als Arbeitslohn zu erfassen sind. Soll eine Zuordnung der Mietzahlungen zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, neben dem Dienstverhältnis setzt voraus, dass

    • das Arbeitszimmer vorrangig im betrieblichen Interesse des Unternehmens genutzt wird und
    • dieses Interesse über die Entlohnung des Geschäftsführers sowie
    • über die Erbringung der jeweiligen Arbeitsleistung hinausgeht.

Die Ausgestaltung der Vereinbarung zwischen Unternehmen und Geschäftsführer über die Vermietung des Arbeitszimmers als auch die tatsächliche Nutzung des angemieteten Raumes im Haus oder der Wohnung des Geschäftsführers müssen maßgeblich und objektiv nachvollziehbar von den Bedürfnissen des Unternehmens geprägt sein.

Es sollte klar formuliert sein, dass der Geschäftsführer zu Hause wichtige Arbeiten zu erledigenhat, die er aus sachlichen oder zeitlichen Gründen nicht im betrieblichen Büro bewältigen kann.

Beispiel

Die Eheleute Huber betreiben als Gesellschafter-Geschäftsführer ein gemeinsames Unternehmen. Herr Huber A ist u.a. auch für den kaufmännischen Bereich zuständig, während ihm seine Frau, die ebenfalls bei der Firma tätig ist, bei der Büroarbeit hilft. Beide erledigen solche Arbeiten in einem Kellerraum ihres Einfamilienhauses. Dieser Raum ist an das Unternehmen vermietet. Die Eheleute Huber haben als Vermieter zur Umsatzsteuer optiert. Die monatliche Miete beträgt rund 100 € zzgl. Umsatzsteuer.

Das nah an der Betriebsstätte liegende Einfamilienhaus wurde für rund 300.000 € plus 40.000 € Umsatzsteuer erbaut. Die Ehegatten machen in Höhe des Heimbüro-Anteils (5 % der Nutzfläche) den Vorsteuerabzug geltend, also in Höhe von 2.000 € (40.000 € x 5 %).

    • Das Niedersächsische FG hatte in einem vergleichbaren Fall keine Bedenken, den Vorsteuerabzug anzuerkennen, weil es für die Heimbürovermietung einen guten Grund gab. So sollte den Eheleuten Huber auch außerhalb üblicher Arbeitszeiten ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Trotz einkommensteuerlicher „Mitnahme-Effekte“, die bei der Vermietung auch eine Rolle spielten, sah das Gericht hierin keinen Gestaltungsmissbrauch.

Die Anerkennung eines Heimbüro-Mietvertrages durch das Finanzamt hat den Vorteil, dass das Unternehmen die Miet- und Mietnebenkostenzahlungen als Betriebsausgaben abziehen kann. Der Geschäftsführer wiederum hat Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wobei er anfallende Aufwendungen für das Heimbüro in vollem Umfang als Werbungskosten abziehen kann. Eine Vermietung des Heimbüros auch zuzüglich Umsatzsteuer ist möglich, sofern das Unternehmen selber gem. § 9 Abs. 2 UStG umsatzsteuerpflichtig ist. In diesem Fall kann der Geschäftsführer die Vorsteuer aus allen Eingangsrechnungen für sein vermietetes Heimbüro geltend machen.

3.5.5 Ausrichtung von Privatfeiern

Aufwendungen für eine Privatfeier des Geschäftsführers sind in der Regel nicht als Betriebskosten anzuerkennen. Allerdings kann sich trotz eines herausgehobenen persönlichen Ereignisses wie z.B. der Geburtstag eines Geschäftsführers aus den übrigen Umständen des einzelnen Falls ergeben, dass die Kosten für eine solche Feier ausnahmsweise ganz oder teilweise beruflich veranlasst sind. Zuletzt hatte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass die Kosten einer Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Kollegen und Mitarbeiter aus dem Unternehmen eingeladen sind, als Betriebskosten abziehbar seien. Ein Geburtstag stelle zwar ein privates Ereignis dar, doch wenn der Geschäftsführer nur Personen aus dem beruflichen Umfeld einlädt und die Veranstaltung in den Räumen des Unternehmens und – zumindest teilweise – während der Arbeitszeit stattfinden lasse, liegt eine auch berufliche Veranlassung vor, die den Betriebskostenabzug rechtfertige.

Auch der BGH befand aktuell, dass sich trotz des herausgehobenen persönlichen Ereignisses aus den übrigen Umständen des einzelnen Falls ergeben könne, dass die Kosten für eine Privatfeier ausnahmsweise ganz oder teilweise beruflich veranlasst sind.


Dieser Beitrag ist zitiert aus dem Buch „Die Steuergestaltung des Geschäftsführers“ von Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, Carola Ritterbach, Rechtsanwältin und Jürgen Seul, Assessor mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2019, www.vmur.de, ISBN: 978-3-96696-007-6.



Herausgeber / Autor(-en):
Monika Dibbelt  Rechtsanwältin
Telefon:
Mail: Dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de

FASP Rechtsanwälte


Carola Ritterbach  Rechtsanwältin
Telefon:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de

FASP Rechtsanwälte

Kontakt:


Stand: Juli 2026


Portrait Rechtsanwältin Monika Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt studierte Jura in Hamburg. Sie ist Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte mbB und Geschäftsführerin der Standorte Bremen, Hamburg und Münster.

Brennecke & Partner Rechtsanwälte mbB Bremen

Hollerallee 26
28209 Bremen
Tel.: 0421 - 22 41 98 7-0
Fax: 0421 - 22 41 98 7-9
Mail: kontakt@fasp.de

Brennecke & Partner Rechtsanwälte mbB Hamburg (Zweigstelle)

Ziegenpfad 19
22549 Hamburg
Tel.: 040 - 33 38 529-4
Fax: 040 - 33 38 529-5
Mail: kontakt@fasp.de

Brennecke & Partner Rechtsanwälte mbB Münster (Zweigstelle)

Hammer Str. 39
48153 Münster
Tel.: 0231 - 2261496-0
Fax: 0231 - 2261496-1
Mail: kontakt@fasp.de

Persönliches

Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat den Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht sowie den Fachanwaltskurs für Steuerrecht erfolgreich absolviert. Sie ist Mitglied im Norddeutschen Insolvenzforum e. V. und in der Bankrechtlichen Vereinigung e.V. Sie ist Autorin im Bonner Handbuch der Steuerberatung.

Sprachkenntnisse

  • Englisch
  • Französisch

Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist überwiegend tätig in den Bereichen:

      • Insolvenzrecht
        mit den Schwerpunkten:
        • Verbraucherinsolvenzen und außergerichtliche Schuldenbereinigung
        • Unternehmerinsolvenzen
        • Unternehmensinsolvenzen
        • Sanierungsberatung
        • Selbständigkeit in der Insolvenz
        • Restschuldbefreiung
        • Insolvenzanfechtungen
        • Haftungsinanspruchnahmen durch den Insolvenzverwalter von Organen einer insolventen Gesellschaft
      • Steuerrecht
        mit den Schwerpunkten:
        • Steuern in der Insolvenz
        • Haftungsschuldner bei Steuerschulden
        • Steuerstrafrecht
      • Berufsrecht der freien Berufe
        mit den Schwerpunkten:
        • Zulassung und Entziehung/Widerruf der Zulassung
        • Beratung und Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren und Prozessen
        • Haftungsinanspruchnahmen
        • Sozien- bzw. partnerschaftsrechtliche Streitigkeiten und Zusammensetzungen
        • Vereinbare Tätigkeiten
      • Gesellschaftsrecht

      • Versicherungsrecht

      • Bank- und Kapitalmarktrecht
      • Vertragsrecht

      • Arbeitsrecht

Veröffentlichungen

Im Insolvenzrecht:

  • Das neue Sanierungsrecht - Wie kommt der Steuerberater als Sanierungsberater ins Geschäft?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 56 – 60, Ausgabe 3/2013

Im Steuerrecht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6

  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9

  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2

  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9

Im Recht der freien Berufe:

  • Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013

  • BeckOK Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA- Online-Kommentar, Autor(en): Volker Römermann, Tim Günther, Jan-Philipp Praß, Monika Dibbelt, Sabina Funke Gavilá, Herausgeber: Volker Römermann, Verlag C.H. Beck Verlag, 1. Auflage 2013

  • Neue Regelungen bei der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und den Steuerberatergebühren, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XVIII, Ausgabe 6/2013

  • Der Deal im Strafprozess und seine Bedeutung für Steuerberater, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XV – XIX, Ausgabe 5/2013

  • Kanzleibriefbögen rechtskonform gestalten: Müssen Zweigstellen von Steuerberaterbüros angegeben werden?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VIII – XI, Ausgabe 4/2013

  • Rechts- und Bewertungsfragen bei der Praxisübernahme, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe 3/2013

  • Das neue Sanierungsrecht - Wie kommt der Steuerberater als Sanierungsberater ins Geschäft?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 56 – 60, Ausgabe 3/2013Steuerberatervergütungsverordnung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XIV, Ausgabe 2/2013

  • Steuerberatervergütungsverordnung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite IX – XIV, Ausgabe 1/2013

  • Tätigkeitsfeld Beirat/Aufsichtsrat - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 13), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – XI, Ausgabe 5/2012

  • Beratungsfeld Mediator - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 12), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 4/2012

  • Beratungsfeld Vermögensberatung und Anlageberatung: Was Steuerberater daraus machen können - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 11), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite V – IX, Ausgabe 3/2012

  • Beratungsfeld Finanzierungsberatung: Was Steuerberater daraus machen können - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 10), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – X, Ausgabe 2/2012

  • Beratungsfeld Altersversorgung: Was Steuerberater daraus machen können - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 9), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite IX – XI, Ausgabe 1/2012

  • Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 8, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2011/2012

  • Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 7, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite V – X, Ausgabe 7/2011

  • Die neue Berufsordnung der Steuerberater – Teil 6, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – XI, Ausgabe 6/2011

  • Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 4, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XVI, Ausgabe 4/2011

  • Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – XIV, Ausgabe 3/2011

  • Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite V - XI, Ausgabe 2/2011

Im Gesellschaftsrecht:

  • PartG und PartG mbB – was bringt die neue Rechtsformvariante?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Herausgeber Volker Römermann/Monika Dibbelt, Verlag DATEV, Kompaktwissen für Berater, 1. Auflage September 2013

  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Humboldt Forum Recht – Die Juristische-Internetzeitschrift an der Humboldt-Universität zu Berlin, Seite 38 – 48, Ausgabe 5/2013

  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 7/2012

  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe 6/2012

  • Neue Regelungen für die Vorstandsvergütung durch das VorstAG, Mittelstand und Recht, 3/2009

  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2012/2013

Sonstige:

  • 40 Jahre Betriebsrentengesetz – betriebliche Altersversorgung, Dr. Maren Augustin, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-41-0
  • Das Widerrufsrecht, Harald Brennecke, Monika Dibbelt und Pascal Schöning, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-56-4

Monika Dibbelt arbeitet derzeit an mehreren Veröffentlichungen in ihren Tätigkeitsbereichen.

Seminare

Rechtsanwältin Monika Dibbelt bietet als Dozentin der DMA Deutsche Mittelstandsakademie Vorträge und Seminare u.a. zu folgenden Themen an:

  • Insolvenzvenzprophylaxe – wirtschaftliche Krisen erkennen und effektive Maßnahmen einer erfolgreichen Fortführung

  • Steuerrechtliche Veranlagung durch Schuldner während des Insolvenzverfahrens

  • AGB für Freiberufler – Haftungsfallen aus berufsrechtlicher Sicht

Portrait Rechtsanwältin Carola Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach studierte Jura in Konstanz. Sie ist Rechtsanwältin bei Brennecke & Partner mbB am Standort Karlsruhe und Geschäftsführerin des Standortes Freiburg.

Seit einer Gesetzesänderung zum 01.06.2007 dürfen Anwälte generell vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten; wir stehen Ihnen für die gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung.

Brennecke & Partner mbB Karlsruhe

Fechtstraße 4
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721 - 20 39 6-21
Fax: 0721 - 20 39 6-11
Mail: kontakt@fasp.de

Persönliches

Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Derzeit absolviert sie zudem den Fachanwaltskurs Steuerrecht.

Sprachkenntnisse

  • Englisch
  • Französisch

Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist überwiegend tätig in den Bereichen:

      • Bankrecht (als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht)
        mit den Schwerpunkten:
        • Kreditrecht
        • Kreditsicherungsrecht
        • Bankvertragsrecht
        • Bürgschaften
        • Bankzulassungsrecht
      • Leasingrecht
        mit den Schwerpunkten:
        • Leasingvertragsrecht
        • Leasingablösungen
      • Steuerrecht
        mit den Schwerpunkten:
        • Erbschafts- und Schenkungssteuer
        • Steuern in der Insolvenz
      • Vertragsrecht

Veröffentlichungen

Im Bank- und Leasingrecht:

  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8

  • Kreditvertragsrecht, Carola Ritterbach und Alena Kehret, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9

  • Kreditsicherheiten, Carola Ritterbach und Daria Lehmann, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27

  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, Carola Ritterbach und Igor Ivanov, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, Carola Ritterbach und Peter Lechner, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-30-4

  • Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-25-0

Im Steuerrecht:

  • Erbschafts- und Schenkungssteuer, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-16-8

  • Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-39-7

  • Die Änderung von Steuerbescheiden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-46-5

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6

  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9

  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9

Carola Ritterbach hat folgende Beiträge veröffentlicht, u.a.:

  • Zinsen sparen durch Widerruf - Alte Immo-Darlehensverträge auf Ausstiegsmöglichkeiten überprüfen lassen, Der Sonntag, Nr. 31 vom 08.08.2014.

Seminare

Rechtsanwältin Carola Ritterbach bietet als Dozentin der DMA Deutsche Mittelstandsakademie Vorträge und Seminare zu folgenden Themen an:

  • Vor- und Nachteile des Leasing

  • optimale Absicherung von gewerblichen Krediten

  • Steuerhaftung des Geschäftsführers


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosMietrecht