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Start des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) – Vorstellung der neuen Zahlungsstandards


2002 schlossen sich Banken verschiedener europäischer Staaten mit der Zielsetzung zusammen, einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, kurz SEPA) zu schaffen. Dazu mussten Standards geschaffen werden, die langfristig die länderspezifischen Zahlungsinstrumente ablösen sollen, um den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Angeschlossen an den SEPA sind inzwischen alle EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Aktuelle SEPA-Zahlungsinstrumente: SEPA-Kartenzahlung und SEPA-Überweisung

Bereits seit Januar 2008 sind standardisierte SEPA-Kartenzahlung und SEPA-Überweisungen innerhalb des Zahlungsverkehrsraums der angeschlossenen Staaten möglich.
Durch die SEPA-Kartenzahlung ändert sich für den Kartenverwender in der Nutzung der vorhandenen Debitkarten nichts; durch den SEPA-Standard wird lediglich sichergestellt, dass der Nutzer überall im angeschlossenen Zahlungsverkehrsraum Geld an Automaten abheben oder direkt mit Karte bezahlen kann. Lediglich Kartenakzeptanten sollten sich an ihren Terminalanbieter wenden und eine Eignung des vorhandenen Terminals für die SEPA-Kartenzahlung abklären.
Die SEPA-Überweisung entspricht weitgehend der bisherigen EU-Standardüberweisung; Voraussetzung für die Nutzung ist eine Internationale Kontonummer (IBAN) und der internationale Banken-Identifikations-Code (BIC). Unter Verwendung von IBAN und BIC können einerseits Gelder grenzüberschreitend überwiesen werden. Mit dem SEPA-Standard ist es aber auch möglich, Inlandsüberweisungen zu tätigen, sodass damit zu rechnen ist, dass IBAN und BIC auf lange Sicht die in Deutschland üblichen Kontonummern und Bankleitzahlen ablösen werden. Das bringt für Unternehmen langfristig den Vorteil einer übersichtlicheren Buchhaltung. Außerdem kann der SEPA Überweisungsstandard sich für Unternehmen vorteilhaft auswirken, da damit in Zukunft der gesamte Zahlungsverkehr über ein einziges Konto abgewickelt werden kann.
Ein weiteres erwähnenswertes Argument für die Umstellung auf den SEPA-Standard bei Überweisungen ist die kurze Ausführungsfrist. So darf die Zeit vom Eingang des Überweisungsauftrags bis Gutschrift nach dem SEPA-Standard höchstens noch drei Geschäftstage betragen; ab 2012 darf die Ausführungsfrist sogar nur noch einen Tag betragen.

Vorbereitung von Unternehmen auf SEPA

Unternehmen sollten jedenfalls frühzeitig damit beginnen, IBAN und BIC ihrer Kunden und Geschäftspartner abzufragen und diese in ihre Datenbanken einpflegen. Außerdem sollte die eigene deutsche Kontoverbindung auf Geschäftsdokumenten, Internetseiten, etc. durch IBAN und BIC ersetzt werden.
Unternehmen sollten sich auch in jedem Fall darüber informieren, ob die für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs eingesetzte Software und die Finanzbuchhaltungssoftware den neuen SEPA-Standard unterstützen bzw. was sich durch SEPA in der Verwendung der Software ändert.

Blick in die Zukunft – die SEPA-Lastschrift als dritter SEPA-Standard

Neben den angesprochenen SEPA-Instrumenten ist auch noch die geplante SEPA-Lastschrift zu nennen, die in ihren Grundzügen mit dem deutschen Einzugsermächtigungsverfahren zu vergleichen sein wird. Die SEPA-Lastschrift ermangelt bisher noch einer Rechtsgrundlage. Deshalb hat die EU Ende 2007 eine Richtlinie über den Zahlungsverkehr erlassen, die bis Ende 2009 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss, sodass dann auch ein grenzüberschreitender Lastschrifteinzug möglich wird.



Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Juni 2008


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